WIDA Wenn ich die Prüfung des Kollegen nicht nachschreiben lasse?
Hallo,
bin Lehrer und habe einen Schüler, der aufgrund einer Krankheit eine Prüfung nachschreiben muss. Da das Nachschreiben nicht während der Unterrichtszeit stattfinden darf und auch nicht bezahlt werden darf, müssen das Lehrer freiwillig machen. Ergebnis: Es sind fast keine Termine vorhanden, weil immer weniger sich bereiterklären, die Aufsicht zu übernehmen.
Also habe ich gewartet, bis ich den ersten Nachschreiber habe und habe mich dann als Aufsicht eingetragen. Da ich es mit dem Schüler schon vereinbart hatte, dass er nachschreibt und ich eh Aufsicht führe, hielt ich es nicht für nötig, ihn einzutragen.
Tja, ein Kollege teilt jetzt den Schüler zeitgleich zum Nachschreiben ein und weigert sich, seinen Termin zu wechseln, weil er ja zuerst eingetragen hat.
Nach mir gibt es keine weiteren Freiwilligen derzeit, also mûsste ich sonst wieder eine Aufsicht übernehmen. Daher würde ich dem Schüler nicht die Fremdsprachenklausur geben, sondern meine Prüfung. Soll der Kollege doch schauen, wo er bleibt.
Zusammenfassung:
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Biete einen Nachschreibetermin für Schüler an und erlaube anderen Lehrern, mir ihre Schüler zur Aufsicht zu geben.
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Kollege schnappt mir Schüler weg und müsste nochmal einen Termin beaufsichtigen, weil keiner mehr Bock hat.
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Ich würde einfach meine Prüfung nachschreiben lassen, soll der Kollege halt selber Aufsicht führen. WIDA?
Posted Nov 1, 2023, 3:57 PM UTC