Muss ich die Kosten für Maler zahlen?

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Hallo zusammen, folgende Situation: Mein Partner und ich sind zum 01.12. in eine neue Mietwohnung gezogen. Im Vertrag der alten Wohnung steht, dass „die Wohnung geräumt, sauber und in dem Zustand zurück zu geben ist wie erhalten, siehe Übergabeprotokoll“ (dieses wurde bei Einzug damals nicht erstellt) Im Vertrag steht, dass die Wohnung vor Einzug in weiß oder eierschalengelb gestrichen wird.

Vor ca. 1 1/2 Wochen hat mein Partner dem Vermieter geschrieben, dass wir am 01.12 mit allem fertig sein werden, auch mit dem Beseitigen der Dübellöcher und dass das Streichen der Wohnung auch vorgesehen ist bei uns. Vermieter antwortet darauf „streichen würde ich gerne selber machen mit guter Malerfarbe, nicht vom Baumarkt“ Da wir gerne Duftkerzen an hatten, hat sich der Ruß um die Bilder an den Wänden festgesetzt, davon wusste der Vermieter aber. Das heißt, überall, wo was an der Wand hing, sind dunkle Schatten, die nur durchs Streichen weggehen würden. Bei der Übergabe hat der Vermieter uns nun angeboten, dass wir die Malerkosten bis €1000 übernehmen und er den Rest zahlen wird (ca. €1400 scheinbar).

Ist dies seinerseits zulässig und kann er, nachdem er schrieb, dass er das machen würde, uns die Rechnung dafür geben? Müssen wir diese zahlen oder können wir einfach ablehnen und auf den Chatverlauf verweisen? Wie sieht es mit der Kaution aus?

Posted Dec 1, 2023, 11:37 PM UTC

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