Kündigung nach GA, während ZAW

Guten Tag allerseits,

ich werde im April meine GA antreten und bestenfalls im Anschluss den Dienst in Fw-Laufbahn (Fachdienst, also mit einer ZAW-Maßnahme) fortführen.

Nun ist es so, dass ich eine überaus interessante zivile Stelle mit Einstellung ab September 2024 in Aussicht habe (war vorab nicht so geplant).

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich meinen Dienst ab April denn überhaupt antreten soll und die resultierenden Folgen daraus. Ich würde auf jeden Fall gerne die Erfahrungen mitnehmen, weiß allerdings nicht, wie sich das dann in der Stammeinheit darstellt, wenn ich dort quasi im Juli meine ZAW beginne und mich dann zu Ende August wieder verabschieden würde.

Ich habe auch schon gelesen, dass ich der Bundeswehr eventuell einen „Schadenersatz“ zahlen müsse, für den Schaden, welcher durch meine Ausbildung bei vollem Gehalt entstanden ist. Dabei weiß ich nicht, ob das nur bei Abschließen greift bzw. ob das überhaupt der Realität entspricht.

Natürlich wäre der Verdienst auch nicht ganz unerheblich, da ich die 5 Monate nicht mal locker überbrücken kann und einen Aushilfsjob zu finden, bei dem ich lediglich 5 Monate am Start bin, wird sicher auch nicht einfach.

Ich würde mich über Hintergrundwissen, eventuelle Konflikte und sonstige Meinungen freuen.

Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe und viele Grüße!

tacklrr

Posted Jan 8, 2024, 7:44 AM UTC

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