Update: Verlobte verstorben - was kann ihr Erzeuger von unserem Haus haben?
Hallo zusammen.
Hier mal ein kleines Update zu meinem Posting von vor 2 Monaten.
r/LegaladviceGerman - verlobte_verstorben_was_kann_ihr_erzeuger_von/
tl;dr: Meine Verlobte ist plötzlich im November vergangen Jahres, knapp ein Jahr nachdem wir in unser gebautes Eigenheim gezogen sind, verstorben. Mir gehört weiterhin mein halber Anteil und die andere Hälfte gehören jetzt ihrer Mutter (ist ok) und ihrem nie dagewesenem, im Ausland lebendem Vater. Wie geht es weiter?
Die Anwältin von meiner Schwiegermutter und mir hat beim Nachlassgericht eine "Einrichtung einer Abwesenheitspflegschaft" beantragt, Ende Juli hat das Gericht das abgelehnt mit der Begründung, dass der Vater ja bekannt sei. "Der Erbe ist lediglich unbekannten Aufenthalts". So weit so schlecht.
Heute wurde uns ein Schreiben an unsere Anwältin vom Betreuungsgericht geschickt in der um Mitteilung gebeten wird für
"[...] welche Rechtshandlungen eine Abwesenheitspflegerin bestellt werden soll. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass das Interesse eines Dritten grundsätzlich nicht zu berücksichtigen ist, es sei denn, dieser wäre ohne die Anordnung von effektivem Rechtsschutz gänzlich abgeschnitten (BGH FamRZ 20011, 465).
Teilen Sie bitte ferner den Wert des Erbteils des Abwesenden mit. Der Grundstückswert sollte belegt werden.
Es ist beabsichtigt, einen Kostenvorschuss für die Gerichtskosten und für die Vergütung der Verfahrenspflegerin zu Erheben."
Uns bittet unsere Anwältin ihr mitzuteilen
"In welcher Höhe im Zeitpunkt des Ablebens Ihrer Tochter noch Darlehensverbindlichkeiten bestanden haben.
Des Weiteren bitte ich um Mitteilung des heutigen Verkehrswertes des Grundbesitzes."
Wie soll ich das Einordnen? Was passiert hier gerade?
Posted Aug 20, 2024, 4:33 PM UTC