TSG Beschluss (?). Was jetzt?

Rechtliches & Soziales

Habe heute Post vom Amtsgericht bezüglich meiner VäPä bekommen. Ist die VäPä jetzt entgültig durch? Kann ich nun meine Geburtsurkunde anfragen? Oder kommt da noch was anderes? Ich habe folgendes schreiben einmal als Beglaubigte Kopie und einmal als normale Kopie bekommen:

“… hat das Amtsgericht xy durch die Richterin am Amtsgericht xy beschlossen:

1: Der Vorname der Antragstellerin wird geändert. Die Antragstellerin trägt künftig den Vornamen „Eddie" II. Es wird festgestellt, dass die Antragstellerin als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist.

(Gründe wurden aufgezählt, hab ich jetzt hier rausgenommen)

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss findet das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde statt. Die sofortige Beschwerde ist binnen einer Frist von 2 Wochen ab schriftlicher Bekanntgabe des Beschlusses einzulegen. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags. Beschwerdeberechtigt ist derjenige, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht xy schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen.”

Spreche nur sehr gebrochenes rechtssprech, und weis nicht ob das jetzt schon gültig ist und eine Geburtsurkunde beantragen kann :D

Posted Aug 21, 2024, 12:56 PM UTC

814
Loading comments…