Vermieterin auf Stur
Folgender Sachverhalt: Ich hab meine Waschmaschine oben in der Küche meiner Mietwohnung. Eines Tages bemerkt ich, dass in die Trommel der Waschmaschine gelegentlich eine kleine Menge Wasser lief. Nach meinen getroffenen Maßnahmen an der Waschmaschine änderte sich nichts, also schloss ich aus das diese defekt ist. Die Menge Wasser die in die Trommel lief wurde in kürzester Zeit so viel, dass mein Küche unter Wasser stand. Ich also alles aufgewischt, Vermieterin informiert, diese hat einen Klempner organisiert, der aber erst ca 1 Woche später kam. In dieser Zeit war ich viel unterwegs, so dass oft Wasser in meiner Küche stand ehe ich es aufwischen konnte. Dies wirkte sich auf den Parkettboden des Flurs vor der Küche aus, so dass dieser sich leicht wellte. Als der Klempner dann kam und mit seinem Werkzeug tief in das Abflussrohr des Hauses ging, hatte sich das Problem erledigt und es stand nie wieder Wasser in meiner Waschmaschine oder in der Küche. Um den Parkettboden reparieren zu lassen informierte ich meine Haftpflichtversicherung. Diese wollte den Schaden über die Hausversicherung (genaue Bezeichnung fällt mir grad nicht ein) der Vermieterin bzw des Hauses laufen lassen und dann die Rechnung die sie von dieser bekommt bezahlen. Warum das so laufen sollte weiß ich nicht, ist aber wohl europäische gerichtlich entschieden. Die Vermieterin wollte das so aber nicht laufen lassen, so dass der Schaden nie repariert wurde.
Jetzt die Frage in wie weit ich irgendwann für den Schaden evtl verantwortlich gemacht werden kann und die Vermieterin die Kaution einbehalten könnte?
Kurzfassung: Wasserschaden, Vermieterin will nicht die vorgeschlagene Abwicklung der Versicherung übernehmen, Schaden wurde nicht repariert, wer haftet jetzt für den Schaden? Kaution?
Posted Oct 1, 2024, 9:09 AM UTC