Neue Koalitionsvertrag-nimmt bessere Nachverfolgbarkeit bei öffentlichem Interesse Namensänderung in den Blick
Der neue Koalitionsvertrag ist da – und was steht zum Selbstbestimmungsgesetz? Eine tickende Zeitbombe.
Offiziell heißt es, man wolle das Gesetz „evaluieren“. In Wahrheit bereitet man die Bühne für den Rückbau – unter dem Deckmantel von Schutz, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit.
🔍 Was steht da wirklich drin?
- „Evaluierung bis spätestens 31. Juli 2026“
➡ Klingt harmlos, heißt aber: Das Gesetz steht zur Disposition.
Man lässt offen, ob es Bestand haben darf – oder zurückgenommen bzw. verschärft wird.
- „Besonderer Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“
➡ Klassisches Framing: Die Existenz von trans Jugendlichen wird zur Gefahr oder Ausnahme erklärt.
Das öffnet die Tür für zusätzliche Hürden, Pflichtberatung oder Altersbeschränkungen.
- „Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags“
➡ Hier könnten längere Wartezeiten, neue Voraussetzungen oder Verzögerungstaktiken folgen.
- „Wirksamer Schutz von Frauen“
➡ Klingt gut, wird aber in TERF-nahen Argumentationen gegen trans Frauen instrumentalisiert.
Stichwort: „Schutzräume“ – also Ausschluss von Transfrauen unter dem Vorwand des Frauenschutzes.
- „Nachverfolgbarkeit bei Namensänderungen bei berechtigtem öffentlichem Interesse“
➡ Das ist ein echtes risiko.
Das stellt Privatsphäre und Schutz in Frage und kann z. B. für Outing, Deadnaming oder Diskriminierung sorgen – möglicherweise auch für TSGler
Posted Apr 9, 2025, 8:28 PM UTC