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Neue Koalitionsvertrag-nimmt bessere Nachverfolgbarkeit bei öffentlichem Interesse Namensänderung in den Blick

Rechtliches und Soziales

Der neue Koalitionsvertrag ist da – und was steht zum Selbstbestimmungsgesetz? Eine tickende Zeitbombe.
Offiziell heißt es, man wolle das Gesetz „evaluieren“. In Wahrheit bereitet man die Bühne für den Rückbau – unter dem Deckmantel von Schutz, Verantwortung und Nachvollziehbarkeit.

🔍 Was steht da wirklich drin?

  1. „Evaluierung bis spätestens 31. Juli 2026“

➡ Klingt harmlos, heißt aber: Das Gesetz steht zur Disposition.

Man lässt offen, ob es Bestand haben darf – oder zurückgenommen bzw. verschärft wird.

  1. „Besonderer Fokus auf die Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche“

➡ Klassisches Framing: Die Existenz von trans Jugendlichen wird zur Gefahr oder Ausnahme erklärt.

Das öffnet die Tür für zusätzliche Hürden, Pflichtberatung oder Altersbeschränkungen.

  1. „Fristsetzungen zum Wechsel des Geschlechtseintrags“

➡ Hier könnten längere Wartezeiten, neue Voraussetzungen oder Verzögerungstaktiken folgen.

  1. „Wirksamer Schutz von Frauen“

➡ Klingt gut, wird aber in TERF-nahen Argumentationen gegen trans Frauen instrumentalisiert.

Stichwort: „Schutzräume“ – also Ausschluss von Transfrauen unter dem Vorwand des Frauenschutzes.

  1. „Nachverfolgbarkeit bei Namensänderungen bei berechtigtem öffentlichem Interesse“

➡ Das ist ein echtes risiko.

Das stellt Privatsphäre und Schutz in Frage und kann z. B. für Outing, Deadnaming oder Diskriminierung sorgen – möglicherweise auch für TSGler

Posted Apr 9, 2025, 8:28 PM UTC

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