Familienzuschlag falsch ausgezahlt - Rückzahlung gefordert
Folgende Situation: Frau und ich sind beide Beamte. Sie bei einer Kommune und ich Bund. 2023 haben wir im Sommer geheiratet. Daraufhin haben wir beide Personalabteilung informiert über die Hochzeit und das unser jeweiliger Partner auch Beamter ist (und wo).
Bei mir wurde Familienzuschlag Stufe 1 Ehepartner Beamter sauber hinterlegt. In der Abrechnung ist das aber auch nicht sauber ablesbar. Nur vom Betrag herzuleiten (ca 85€). Aber egal.
Bei ihr wurde auch mitgeteilt, dass es hinterlegt wurde. Auf ihrer Abrechnung steht: Familienzuschlag Stufe 1
Meine Frau ist aktuell in Mutterschutz, weshalb der Familienzuschlag für ihre Elternzeit auf mich übertragen wurde.
Nun kam gestern ein sehr unfreundlicher Brief. Hier wurde mitgeteilt das durch einen Fehler im Abrechnungsprogramm der Zuschlag für sie komplett ausgezahlt wurde (ca 160€). Daraus ergeben sich nun zu viel gezahlte Bezüge von <1300€. Diese werden nun nach ihrer Elternzeit und Beginn der Teilzeit von ihrer Besoldung einbehalten. Sie hätte den Zuschlag prüfen müssen usw. Dafür das sie alle dort persönlich kennt und der Fehler nicht bei ihr liegt noch einige unfreundliche Formulierungen.
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben wir. Uns ist bewusst das die Chancen sehr hoch sind das wir das Geld teilweise oder ganz zurück zahlen müssen. Wir wollten und möchten uns natürlich nicht bereichern.
ABER: wir haben 6 Wochen alten Nachwuchs und arbeiten ab kommenden Monat nur mit Elterngeld und meinem Gehalt. Wir brauchen jeden €. Das Geld haben wir natürlich verlebt. Uns sind die 80€ nicht aufgefallen. Vor allem weil dazu gar kein Anlass bestand. Meine Frau erhielt in der Zwischenzeit auch Tariferhöhungen und Beförderung sowie Stufen Aufstieg.
Meine Argumentation wäre wie folgt:
- der Fehler liegt ganz klar beim Dienstherren und dem Abrechnungsprogramm
- auch wenn man vermeintlich zur Prüfung angewiesen ist, ist es nicht eindeutig ablesbar wie hoch der Betrag sein müsste und wie dieser ausgewiesen sein muss. Somit müsste jeder Monat geprüft werden, was der Kenntnis meiner Frau nicht gerecht wird und den Aufwand sprengt. Eine rechtliche Detailprüfung wäre jedes Mal zu viel.
- Fürsorgepflicht: der Dienstherr hat trotz richtiger Meldung, selbst den Fehler begangen. Wir sind aktuell mit Nachwuchs in schwieriger finanzieller Situation
- das Geld haben wir bereits unbeabsichtigt verlebt und uns nicht damit absichtlich oder gezielt bereichert.
- Auf Prüfung der Billigkeit verweisen und im Rahmen der Fürsorgepflicht um Verzicht zumindest einen Teil oder der ganzen Summe bitten.
- auf Rechtssprechung verweisen (s.u.) —— Hinweis auf Rechtsprechung: Vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 03.01.2023 – Az. 12 K 2725/21 – insbesondere Rn. 23 ff. zur Bedeutung von Verwaltungsfehlern, dem Maß des Mitverschuldens und der Erkennbarkeit von Überzahlungen im Rahmen der Billigkeitsprüfung gemäß § 15 LBesG NRW i. V. m. § 812 BGB. ——
Eure Einschätzung würde mich interessieren. Vielen Dank!
Posted Apr 15, 2025, 7:35 PM UTC