Neun EU-Länder fordern Änderung der Europäischen Menschenrechtskonvention wegen Asyl-Rechtsprechung - Welt-Online

Gesellschaft

Eine Gruppe von EU-Ländern fordert eine Überprüfung der EMRK und eine Diskussion über mögliche Änderungen, um eine strengere Asylpolitk zu ermöglichen. BIsher gehören die Länder Italien, Dänemark, Polen, Österreich, Belgien, Estland, Lettland, Litauen und Tschechien zu den Unterzeichnern der Initiative.
https://www.welt.de/politik/ausland/article256158470/Migration-Neun-EU-Laender-fordern-Ueberpruefung-der-Europaeischen-Menschenrechtskonvention.html

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Was ist der Hintergrund?

Das Asylrecht ist in Deutschland und den meisten EU-Ländern ein kaum zu durchblickendes Dickicht.

  • Es gibt nationale Verordnungen, Gesetze und Verfassungen/Grundgesetze.
  • Es gibt EU-"Gesetze", die aber als "Verordnungen" bezeichnet werden. Und es gibt die EU-"Verfassung", die aber als "die EU-Verträge" bezeichnet wird (EU-Vertrag + Vertrag über die Arbeitsweise der EU).
  • Und dann gibt es noch die Charta der Grundrechte der EU und die Europäische Menschenrechtskonvention, die laut EU-Vertrag beide ebenfalls Teil der EU-Verfassung sind (Art. 6 EUV).

Die erste Schwierigkeit besteht deshalb darin, überhaupt zu verstehen, was eigentlich die Rechtslage ist. Denn "höherrangiges" Recht bricht niederrangiges Recht, nationale Gesetze schlagen nationale Verordnungen, die nationalen Verfassungen schlagen nationale Gesetze und EU-Recht schlägt nationales Recht.
Die deutschen Asyl- und Aufenthaltsgesetze erlauben es z.B. Asylbewerber an der Grenze abzuweisen, wenn sie aus sicheren Ländern wie Polen oder Österreich einreisen wollen. Das EU-Recht verbietet dies hingegen vermutlich (derzeit hochumstritten!) und das EU-Recht hat eigentlich Vorrang.

Die zweite Schwierigkeit besteht dann darin, die richtige Stellschraube zu erwischen, falls man die Rechtslage verändern will. Der deutsche Bundestag könnte Gesetze verabschieden wie er lustig ist und es würde nichts an der EU-Rechtslage verändern.

In Bezug auf das Asylrecht hat in den letzten 15 Jahren besonders die EMRK immer stärker an Bedeutung gewonnen. Und das ist gleich aus mehreren Gründen problematisch:

  1. Die EMRK gilt zwar als Teil des EU-Verfassungsrechts (Art. 6 EUV) und hat damit Vorrang gegenüber EU-Gesetzen und jedem nationalem Recht, aber in Streitfragen über die Anwendung der EMRK entscheidet nicht der Europäische Gerichtshof (EuGH) der EU, sondern der EGMR, ein Sondergericht nur für EMRK.
  2. Der EGMR ist in seiner Auslegung der EMRK sehr asylrechtsfreundlich und entfernt sich seit Jahren immer stärker von dem, was im Text der EMRK steht.

Beispiele für Punkt 2:

  • Es geht damit los, dass die EMRK und ihre 16 Zusatzprotokolle überhaupt kein Asylrecht oder Asylgrundrecht enthalten. Um sich trotzem einzumischen z.B. in Fällen von Push-backs oder Abschiebungen, beruft sich der EGMR auf das "Verbot von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung" (Art. 3 EMRK) und auf das Verbot von "Kollektivausweisungen ausländischer Personen" (Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK).
  • Nach Verständnis der EGMR kann dabei als "unmenschliche Behandlung" schon der Pushback oder die Abschiebung in ein Land gelten, in dem extreme Armut oder unzureichende hygienische Verhältnisse drohen (EGMR Urteil vom 28.06.2011 - Sufi and Elmi vs UK - Nr. 8319/07).
  • Aus diesem Grund untersagte der EGMR teilweise (vorrübergehend?) Abschiebungen nach Griechenland, weil die Zustände in den dortigen Flüchtlingslagern so schlecht seien (EGMR Urteil 21.01.2011 - M.S.S. vs. Belgium and Greece - Nr. 30696/09).

Im Ergebnis hat der EGMR dadurch ein Einwanderungsrecht für alle geschaffen, die vor "unmenschlichen oder erniedrigenden" Lebensbedingungen fliehen. Mit politischen Asyl hat das kaum noch etwas zu tun. Und mit dem Text der EMRK auch nicht wirklich.
Ich finde es deshalb richtig und wichtig, den EGMR in seine Schranken zu weisen und im Zweifel die EMRK zu ändern oder sogar auszutreten.

Posted May 23, 2025, 9:48 AM UTC

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