Abmahnung in AT: 390€ zahlen oder auf Anzeige/Klage ankommen lassen?
Hallo zusammen,
ich brauche eine Einschätzung zu einem Fall bzgl. Kaltakquise in Österreich.
Die Situation:
- Meine Aktion: Habe eine Kalt-E-Mail an eine Firma geschickt. Inhalt war ein Angebot für "Early Access" und einen kostenlosen Probemonat für meine bald kommende Software.
- Die Forderung: Als Antwort kam eine formelle Abmahnung mit der Forderung nach einer Unterlassungserklärung und 390 € Kostenersatz. Als Drohung wurden eine Anzeige beim Fernmeldebüro und gerichtliche Schritte genannt.
- Mein Vorgehen: Ich habe eine Unterlassungserklärung geschickt, welche die Firma schriftlich akzeptiert hat. Statt zu zahlen, habe ich einen Kompromiss von 100 € angeboten.
- Die Reaktion: Mein Angebot wurde scharf zurückgewiesen ("kein Verhandlungsspielraum"). Man fordert die vollen 390 €. Wenn ich nicht zahle, werden sie die angedrohte Anzeige und die Klage "in letzter Konsequenz einleiten".
Kontext: Dies war die erste und einzige Beschwerde, die ich je erhalten habe. Ich habe diese Akquisemethode jetzt eingestellt.
Meine Optionen:
- A) Nicht zahlen: Ich ignoriere die letzte Mail und lasse es auf die Anzeige und eine eher unwahrscheinliche, aber riskante Klage wegen der 390 € ankommen.
- B) Zahlen: Ich überweise die 390 € und habe zu 100 % sofortige Ruhe, unterstütze aber dieses Geschäftsmodell.
Mein Instinkt sagt mir auf jedenfall nicht bezahlen und darauf ankommen lassen. Wegen 390€ Schadensersatz klagt man doch nicht... vor allem nicht bei EINER EMAIL. Oder sehe ich das falsch?
Eine Anzeige vom Fernmeldebüro wird wahrscheinlich kommen... aber ich bezweifle, dass die bei einem einmaligen Vorkommen, Unterlassungserklärung UND einem Gegenangebot zur Aufwandsentschädigung, höher sein wird als 390€.
Was sagt ihr?
Posted Jun 13, 2025, 12:21 PM UTC