Rechnung für De- und Remontage Durchlauferhitzer erhalten

Wohnen und Miete

Hallo zusammen, wir haben kürzlich in eine Mietwohnung ohne vorhandene Küche eine eigene Einbauküche einbauen lassen. Als wir die Wohnung übernommen haben, war die Küche komplett leer. Ein Spülbecken samt Durchlauferhitzer wurde erst einige Monate später installiert – und zwar durch eine Fachfirma, die vom Vermieter beauftragt wurde.

Im Zuge des Kücheneinbaus musste der Durchlauferhitzer vorübergehend demontiert und anschließend wieder montiert werden, da er so, wie er installiert war, nicht in die neue Küchenzeile gepasst hätte. Dafür mussten wir den Vermieter kontaktieren, da es sich um sein Gerät handelt.

Jetzt stellt sich für uns die Frage: Müssen wir als Mieter die Kosten für die De- und Remontage des Durchlauferhitzers übernehmen, obwohl er nicht uns gehört und wir ihn nicht selbst eingebaut haben? Oder ist das eine Sache, die eigentlich der Vermieter zahlen müsste, da es sich um sein Eigentum handelt? Hat jemand Erfahrung mit einem ähnlichen Fall oder weiß, wie die Rechtslage aussieht?

Danke euch vorab!

Posted Jul 9, 2025, 4:15 AM UTC

13
Loading comments…