"Aufgaben" nach Ende des Arbeitsvertrags

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Hallo,

ich war bis zum Frühjahr als wissenschaftlicher Mitarbeiter (Qualifizierungsstelle für Promotion) an einer großen Uni beschäftigt. Der Arbeitsvertrag ist zu Ende und konnte nicht verlängert werden. Meine Doktorarbeit ist aber noch nicht fertig. Der Professor, an dessen Lehrstuhl ich angestellt war, ist weiterhin mein Erstbetreuer. D.h. ich bin weiterhin Promotionsstudent/Doktorand, aber bekomme derzeit ALG1. Nun ist es aber so, dass mein Betreuer/Ex-Chef mich teilweise noch mit einbindet: Er lädt mich zu Teammeetings ein, da er mich als Doktorand noch als Teil des Lehrstuhlteams sieht (und ich mich ja aus Forschungsgründen auch zugehörig fühle), ohne mir aber konkrete Aufgaben zu geben, sondern nur mein "Mitdenken" im Meeting erwünscht. Gerade steht die Orga einer Veranstaltung an, bei der ich seinem Wunsch nach als Co-Organisator auf dem Flyer/Booklet stehen soll, obwohl ich Stand jetzt de facto keine konkreten Aufgaben übernehme. Abgesehen von all den nicht-juristischen Fragen (Auswirkungen aufs Betreuungsverhältnis bei Ablehnen von Teilnahme am Meeting, zwischenmenschliche Ebene, meine persönlichen Grenzen etc.), die ich mit mir selber ausmachen muss, habe ich folgende Fragen:

  1. Um ALG1 beziehen zu können, muss ja "Beschäftigungslosigkeit" vorliegen; ist diese nicht mehr gegeben, wenn ich als Co-Organisator auf der Broschüre einer Tagung/eines Workshops auftauche? Bzw. könnte das von der Arbeitsagentur so gedeutet werden? Ist damit mein ALG1-Bezug in Gefahr?
  2. Gibt es irgendwo Entscheidungen/Dokumente, die mir helfen könnten, einzuschätzen, wo die Grenze zwischen "Arbeitsauftrag trotz fehlendem Arbeitsverhältnis" und "Teil der Forschungsarbeit im Rahmen eines Promotionsstudiums" verläuft?

Als Hintergrund: Es geht um solche "Aufgaben" wie: im Meeting Feedback zu Texten geben, Menschen für Vorträge anfragen); ich bin in einem geisteswissenschaftlichen Fach tätig, ohne Labor oder Equipment, ohne Zugang zu irgendwelchen Büro- oder Arbeitsräumen oder so. Mir geht es rein um die juristische Frage zum Bezug von ALG1; ich möchte einfach nicht das Risiko eingehen, den Anspruch zu verlieren, weil ich unüberlegt "Aufgaben" übernehme oder irgendwo mein Name als Co-Organisator auftaucht (Abwägung: Nutzen für die wissensch. Karriere vs. Verlust von ALG1)

Über Antworten/Einschätzungen/Hinweise freue ich mich sehr, danke!

Posted Jul 17, 2025, 8:41 AM UTC

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