#42 Anzeige -> was tun ?! :/ Zur Hauptverhandlung erscheinen oder lieber nicht ?

ich habe 2 Mal geklaut (bitte keine moralische Bewertung.. mir ist bewusst, wie falsch es war, hab mich allerdings in einer schwierigen Lage befunden). Ich habe nun den Vorwurf „Vergehen des Diebstahls in einem besonders schweren Fall nach §§ 242 Abs. 1, 243 Abs 1 Nr. 3 StGB“. Der Fall ist „besonders schwer“, da sie davon ausgehen, dass ich gewerbsmäßig handelte und die Ware im Anschluss verkaufen wollte. Allerdings stimmt dies nicht, es war nicht zum Weiterverkauf gedacht, sondern ehrlich gesagt „lediglich“ für mich selbst. Ich bin übrigens Studentin und 22 Jahre alt.

Außerdem habe ich evtl. eine gerichtliche Vorladung, ich bin mir jedoch unsicher. Ich habe am 24.06.2024 einen Brief über die Einstellung des Verfahrens erhalten, da laut Angabe kein Täter ermittelt werden konnte. Am 28.06.2024 erhielt ich dann die Ladung zur Hauptverhandlung. Ist die „Einstellung des Verfahrens“ nun also nicht mehr gültig ? Oder kam die Ladung zur Hauptverhandlung vielleicht aus irgendeinem Grund einf zu spät (also dass eig die Ladung zuerst kommen sollte und dann erst die Einstellung, um zu zeigen, dass die Ladung nicht mehr gültig ist) ? Welcher der beiden Briefe ist nun gültig ?

Und was passiert, wenn ich zur Hauptverhandlung nicht erscheine ? Im Brief steht, es könne eine „(polizeiliche) Vorführung angeordnet oder ein Strafbefehl oder Haftbefehl erlassen werden“, wenn ich nicht komme, aber was genau hieße das ? Bzw. was denken Sie wäre bei mir realistisch, was passieren würde ? Kann den Schweregrad des Falls und die Folgen nicht einschätzen. Der Wert der Ware beträgt ca. 170€. Vor diesen beiden Vorfällen habe ich mir nie etwas zuschulden kommen lassen.

❗️(WICHTIGSTE FRAGEN:) ❗️ Sollte ich am besten zur Hauptverhandlung hingehen und alles ehrlich erklären und mich aufrichtig entschuldigen ? Würde mir das die besten Chancen auf eine geringe Strafe geben ? Oder sollte ich lieber nicht hingehen und abwarten ? Besteht die Chance, dass das Ganze besser für mich verläuft, wenn ich einf nicht erscheine ?
Die Meinungen spalten sich iwie im Internet. Und hat vllt jemand eine Ahnung, was so generell auf mich zukommen könnte ??? Kann eine Gefängnisstrafe entschieden werden (bzw. ist das auch nur halbwegs wahrscheinlich) ?? ❗️

Was für eine Geldstrafe ist wahrscheinlich, falls es eine Geldstrafe wird ? Ich erhalte 400€ BAföG monatlich, sonst nichts. Kann ich die Strafe dann wohl evtl. abarbeiten ? Und denkt ihr sie wird bei meinen Einnahmen überhaupt sehr hoch sein.. (wieviele Tagessätze wohl evtl.) ?

Danke schon einmal im Voraus für jegliche Hilfe !! Bin echt verzweifelt und schäme mich..! :(

Original-Post: https://www.reddit.com/r/LegaladviceGerman/comments/1f9l763/anzeige_was_tun_zur_hauptverhandlung_erscheinen/

Posted Aug 5, 2025, 10:01 PM UTC

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