theoretischer Ablauf bei Todesfall- wie ginge es weiter?

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Ich habe mal eine Frage, wie es in folgender Konstellation ablaufen würde.

Ehepaar lebt seit Jahren in einer gemieteten Wohnung, Kontakt zu den Kindern besteht nur sporadisch zu einem, bzw. überhaupt nicht zum anderen. (Grund hierfür ist die Beziehung der Kinder zum Stiefvater.)

Wichtig in diesem Fall, der Ehegatte ist lediglich der Stiefvater der Kinder.

Angenommen, die Partnerin verstirbt, hinterlässt entsprechend Verträge (Telekommunikation, Versicherungen, etc.), im Mietvertrag zur Wohnung und für die Gartenparzelle sind beide eingetragen.

Was würde passieren, wenn sich der Ehepartner nach dem Ableben der Ehefrau in sein Heimatland, in ein EU-Land, zurückzieht?

Wer ist für die vertraglichen Angelegenheiten der Verstorbenen zuständig, der ehemalige Lebenspartner oder die Kinder?

Im Zusammenwirken mit eines der Kinder wurde mit einem Bestattungsunternehmen vor einigen Jahren ein Bestattungsvorsorgevertrag geschlossen, damit dieses Szenario abgesichert ist.

Was würde jetzt passieren, wenn sich der Ehegatte ohne sich um die vertraglichen Angelegenheiten zu kümmern, ins Ausland „absetzt“?

Würden dann die Vertragsparteien (Wohnungsgesellschaft, Telekommunikationsgesellschaft, Versicherungsunternehmen, usw.) auf die Kinder zukommen oder sich an den Ehepartner wenden? (Auch wenn dieser im Ausland ist.)

Die Post würde ja theoretisch erstmal an die Meldeadresse der Verstorbenen gehen, bis die Unternehmen wahrnehmen, dass keinerlei Reaktion erfolgt. Somit würden sich zumindest bei den Mietverträgen die laufenden Kosten (Miete, Pacht) summieren.

VG

Posted Sep 5, 2025, 9:47 AM UTC

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