Koppelung Zulage an Bereitschaft zu A II

Eingruppierung / Einstufung

Hallo liebe Kolleg*innen,

meine Stelle wurde rückwirkend höhergruppiert (E9a zu E9c). Ich musste unterschreiben, dass mir die Zulage nur ausgezahlt wird, wenn ich den A II absolvieren werde.

Durch div. Gründe überlege ich den A II nicht zu machen (kleine Kinder, 2 Eingewöhnungen während des Lehrgangs, etc.)

Kann der AG die Zulage dann zurückverlangen, die mir seit 2022 gezahlt wird?

Für mich habe ich die höherwertigen Tätigkeiten übernommen und daher auch Anspruch auf die Zulage, nur eben, wenn ich keinen A II mache, keinen Anspruch auf die gleiche Stelle und damit für die Zukunft nicht mehr auf die Zulage. Sehe ich das richtig?

Posted Nov 10, 2025, 12:08 PM UTC

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