Personenstand ledig/alleinstehend vs Lebensgemeinschaft. Wie lautet die rechtliche Definition?

Frage | Question

Hallo juristische Schwarmintelligenz. Ich bin gerade am Ausfüllen eines Antrags fürs AMS. Beim Punkt Personenstand bin ich mir unsicher, ob ich "ledig/alleinstehend" oder "Lebensgemeinschaft" angeben soll. Meine Freundin ist seit April bei mir hauptgemeldet. Hauptmieter bin aber nur ich. Laut diesem Beitrag von oesterreich.gv.at spricht man von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft "...,wenn eine Partnerin/ein Partner länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind." Was bedeutet länger? Paar Monate, Jahre...?

Will nix falsches Eintragen. Danke für eure Hilfe :)

Posted Dec 1, 2025, 7:01 PM UTC

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