Festsetzung der Probezeit

Verbeamtung

Einen wunderschönen Dienstag allen!

Ich bin derzeit Beamter auf Probe im Gb BMVg und habe nun meine Festsetzung der Probezeit mitgeteilt bekommen.

Demnach schöpft der Dienstherr aus den Vollen und setzt das max. von drei Jahren an.

Nun frage ich mich, ob es eine Chance gibt, diese zu verkürzen? Ich bin Ende 30 und habe mein Berufsleben über in gleichwertigen Tätigkeiten (aber nicht im öD) gearbeitet. Habe auch E5 anerkannt bekommen.

Was mich ebenso wundert, wieso kein expliziter Grund angegeben wird, weshalb eine Verkürzung nicht in Frage kommt. 🤔

Was würde ein Widerspruch auslösen?

Danke schon mal allen im Voraus. 😊

Posted Dec 9, 2025, 9:46 AM UTC

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