Eigenbedarfskündigung

:NW: Nordrhein-Westfalen

Guten Abend,

wir haben eine Immobilie erworben, die wir künftig selbst beziehen möchten. Zur Vorbereitung der Kündigung wegen Eigenbedarfs werden wir rechtlich begleitet. Unsere Rechtsanwältin, die uns dabei unterstützt, befindet sich derzeit im Urlaub.

Nach ihrer Auskunft muss die Kündigung dem Mieter spätestens bis zum 3. eines Monats zugehen. Da wir bislang noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, unter anderem aufgrund von Verzögerungen bei der Postzustellung, verzögert sich der weitere Ablauf.

Daher meine Frage: Auch wenn ich aktuell nicht mehr fest damit rechne, angenommen der Grundbuchauszug würde spätestens bis zum 03.01.2026 bei uns eingehen, wäre es in diesem Fall möglich, dem Mieter zunächst eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ohne ausführliche Begründung zuzustellen und die detaillierte Begründung wenige Tage später nachzureichen?

Vielen Dank im Voraus.

Posted Dec 29, 2025, 6:30 PM UTC

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