Baurechtliche/verkehrsrechtliche Legalität von Blitzerattrappen

Hallo zusammen,

Ich habe schon öfters in Vorgärten aufgestellte ca. 2m hohe Säulen gesehen, die Blitzern stark ähneln und wohl zur Verkehrsberuhigung führen sollen. Jedes Mal frage ich mich, ob die legal sind. Strafrechtlich ist das wohl eher uninteressant (§§ 132, 315b kommen in Betracht), aber wie sieht es im sonstigen öffentlichen Recht aus?

Zunächst die baurechtliche Legalität? Wenn ich nichts übersehe wäre das in RLP kein genehmigungsfreies Vorhaben und bedürfte mithin einer Baugenehmigung. Als entgegenstehende Vorschrift kommt mir nach kurzer Recherche § 33 II StVO in Betracht. Ich habe gerade nicht die Müße weiter zu suchen, ob eine Blitzersäule ein Zeichen oder Verkehrseinrichtung in dem Sinne ist.

Falls nicht: Kommen euch noch andere Vorschriften in den Sinn, nach welchen das Aufstellen solcher Attrappen illegal sein könnte?

Posted Jan 15, 2026, 5:28 PM UTC

13
Loading comments…