Wer ist zuständig?
Hallo, folgende Frage Eine Person macht bei Rechtschutz 1 (R1) eine Rechtschutzversicherung. Ein Neuwagen wird gekauft. Dann wechselt die Person zu Rechtschutz 2(R2). Der Wagen ist 1,5 Jahre. In der Zeit sind bereits 6 Gewährleistunasfälle entstanden. Nun möchte die Person eine Wertminderung zwecks Qualitätsmängel am PKW rechtlich abklären lassen. R2 sagt, dass R1 zuständig ist, da der Neuwagenkauf getätigt wurde, als R1 aktuell war. R1 sagt, dass R2 zuständig ist, da die Gewährleistungsfälle im Zeitraum von R2 entstanden sind Wer ist denn nun zuständig für eine Kostenübernahme der Rechtschutzfrage?
Posted Feb 20, 2026, 4:38 PM UTC
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