Fortbildungskosten in der Arbeitnehmerveranlagung

Steuern

Hallo. Freundin macht eine Fortbildung. Diese hat 2025 begonnen und man mußte auch schon den Teilbetrag 2025 zahlen.das waren 1900 Euro. Heuer also 2026 kommen dann noch 3000 Euro dazu. Muss sie jetzt den Teilbetrag den sie im Jahr 2025 schon gezahlt in der Arbeitnehmerveranlagung 2025 angeben oder soll sie bis nächstes Jahr warten und dort dann den gesamten Betrag von 4900 angeben. Dieselbe Frage mit dem Kilometergeld. 2025 waren nur 6 Fahrten zur Schulung. Heuer werden es 22 Fahrten . Mfg

Posted Feb 25, 2026, 5:43 AM UTC

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