Vollen Arbeitslohn für selbstverschuldeten Fehler?

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Situation: Küchenfenster undicht, Glaser war vor Ort - neues Schließblech und neue Dichtung erforderlich

Kostenvoranschlag belief sich auf knapp 300 Euro all inklusive (Anfahrt, Teile, Arbeitslohn - davon alleine Arbeitslohn 115€ Netto)

Auftrag erteilt, Glaser kommt zum vereinbarten Termin.

59 Minuten lang versucht er die Dichtung in das Fenster zu frickeln - gibt dann entnervt auf, setzt die Alte wieder rein, schraubt 2 Minuten das Schließblech rein.

Neue Rechnung beläuft sich auf230 Euro - wie der Kostenvoranschlag, aber eben ohne

Darf er die vollen Kosten einfordern?

Auf der Rechnung steht „alles nach Vorgabe Montiert“

Dichtung und Arbeitslohn jetzt nur 105 Euro.

Sind 150 Euro Brutto Stundenlohn für eine Glaser echt normal?

Ist ja nicht unsere Schuld, dass er die falsche Dichtung mit hatte

Posted Mar 2, 2026, 4:08 PM UTC

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