Verstoß gegen § 312k BGB?
Warum scheint es so als würde § 312k BGB "Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr" kaum durchgesetz werden? Es ist mir bisher mehrmals aufgefallen, dass Dienste bei denen man Abonnements abschließen kann, es sehr schwer machen diese wieder zu kündigen und keines Fall die Richtlinien in § 312k BGB zu Ermöglichung einer simplen, digitalen Kündigung befolgen. Und dabei handelt es sich nicht um dubiose oder ausländische Unternehmen (Bei Disney+, Prime, Netflix etc. funktioniert die Kündigung ja gänzlich Online) sondern etablierte deutsche Institutionen.
Bei RTL+ muss man sich in und her klicken, wird aus der App und wieder zurück weitergeleitet und kommt sich vor wie in Kafkas 'Der Prozess'. Bei ZEIT Online muss man die Hotline anrufen, trotz digitalem Vertragsabschluss und wird erst durch vermeintlich bessere Angebote (und Versprechen von Hotel-Gutscheinen? WTF??) dazu angehalten die Kündigung noch einmal zu überdenken. Wieso kommen so große deutsche Unternehmen mit sowas ungestraft davon? Ist das nicht ein Fall für den Verbraucherschutz?
Posted Mar 6, 2026, 3:46 PM UTC