DSH nicht bestanden – Sprachkurs + Arbeiten mit Aufenthaltstitel möglich?

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage zu meiner Situation als internationaler Student.

Ich habe an einer Universität einen studienvorbereitenden Deutschkurs (Propädeutikum) besucht und vor kurzem die DSH-Prüfung gemacht, aber leider nicht bestanden. Deshalb werde ich wahrscheinlich bald exmatrikuliert.

Mein Aufenthaltstitel ist noch bis 2027 gültig und erlaubt 140 Tage Arbeit pro Jahr.

In den Nebenbestimmungen steht außerdem:„Ein Wechsel des studienvorbereitenden Kursträgers ist erlaubt.“

Deshalb überlege ich, mich nach der Exmatrikulation bei einer privaten Sprachschule anzumelden (z.B. Vorbereitung auf TestDaF oder DSH), um später wieder ein Studium zu beginnen.

Meine Fragen:

Wenn ich nach der Exmatrikulation einen Sprachkurs besuche, bleibt mein Aufenthaltstitel normalerweise gültig?

Darf ich in dieser Situation weiter arbeiten (z.B. Minijob) mit der 140-Tage-Regel?

Muss ich die Ausländerbehörde sofort informieren, wenn ich die Universität verlasse und stattdessen eine Sprachschule besuche?

Posted Mar 6, 2026, 3:52 PM UTC

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