Ehrenamt Katastrophenschutz und Bundesbehörde
Hallo zusammen, ich bin auf der Suche nach Inselwissen zu folgender Thematik. Ich bin Verwaltungsangestellter in einer Bundesbehörde. Ehrenamtlich bin ich in einer Katastrophenschutz-Organisation in NRW tätig.
Nun sagt das Landesrecht, dass es die Helferfreistellung im Einsatzfall unter Lohnfortzahlung gibt, sofern der Einsatz von der Katastrophenschutzbehörde angeordnet wurde. - Private Arbeitgeber bekommen den Lohn entsprechend erstattet.
Ich hörte nun Stimmen, dass es fraglich wäre, ob dies auch für Mitarbeiter einer Bundesbehörde zählen würde, da der Bund förderalistisch über dem Land angesiedelt sei und das Landesrecht evtl nicht zum Tragen kommen würde.
In der Literatur finde ich hierzu leider nichts. Hat hier jemand dieses Fachwissen um den Sachverhalt zur Freistellung zu erläutern und mir die offene Frage zur Freistellung zu beantworten.
Vielen Dank im Voraus!
Posted Mar 6, 2026, 5:29 PM UTC