VW-Händler verweigert schriftliche Diagnosedoku nach bezahlter Diagnose (180€) – rechtens?

:DE: DE

Mein PKW hat ein schwer zu diagnostizierendes Elektroproblem. Eine freie Werkstatt konnte den Fehler mit ihrem Equipment nicht auslesen, weshalb ich anschließend einen offiziellen VW-Vertragshändler beauftragt habe, der über herstellerspezifische Diagnosegeräte verfügt. Die zweite Werkstatt konnte den Fehler offenbar lokalisieren und hat mir mündlich mitgeteilt, welche Bauteile sie ersetzen möchten – darunter eines, das sie als defekt identifiziert haben. Der Reparaturauftrag wurde bewusst noch nicht erteilt, da ich der Diagnose nicht vollständig vertraue und die Reparatur aufgrund der deutlich günstigeren Konditionen lieber bei der ersten freien Werkstatt durchführen lassen möchte. Das Problem: Die Vertragswerkstatt weigert sich, mir die Diagnoseergebnisse schriftlich mitzuteilen. Angeboten wurde mir lediglich, die Ergebnisse vor Ort anzusehen – Fotos oder Abschriften seien aber ausdrücklich nicht erlaubt. Damit kann ich die Diagnose der freien Werkstatt nicht nachvollziehbar weitergeben, was die Reparatur dort faktisch unmöglich macht. Rahmenbedingungen: Bezahlt habe ich 180€ für die Diagnose Auf der Rechnung ist die Leistung kommentarlos als „GPS gestützte Diagnose" vermerkt In den AGB (ZDK-Muster, Stand 01/2022) findet sich kein Ausschluss und kein Hinweis auf eine Verweigerung der Dokumentenherausgabe Es wurden keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen Meine Frage: Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf eine schriftliche Dokumentation der Diagnoseergebnisse – insbesondere der ausgelesenen Fehlercodes und des festgestellten Befunds? Und falls ja: Wie setze ich diesen Anspruch am effektivsten durch?

(Disclosure: Text kommt von mir, ChatGPT hat's formatiert und Rechtschreibung zu aller wohl verbessert)

Posted Mar 6, 2026, 8:51 PM UTC

305
Loading comments…