Einfuhr Laser Entfernungsmesser zu Reverse Engineering Zwecken
Hallo zusammen,
ich plane den Kauf eines älteren Militär Entfernungsmessers aus einer privaten Sammlung. Das Gerät wird im Zustand unbekannt verkauft und ist für den Betrieb auf einem Stativ vorgesehen. Da ich das Gerät technisch analysieren möchte, habe ich Fragen zur Rechtslage in Deutschland.
Hier ist mein aktueller Kenntnisstand:
Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG): Soweit ich weiß, fallen reine Entfernungsmesser nicht unter das KWKG, da sie keine Eigenwirkung im Sinne einer Waffe haben. Sie gelten eher als Rüstungsgüter nach der Ausfuhrliste. Ist das korrekt oder gibt es Ausnahmen für Stativ Geräte?
Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG): Da ich das Gerät legal von einem Sammler erwerbe, sollte die Untersuchung nach Paragraf 3 GeschGehG zulässig sein. Online findet man zu dem spezifischen Modell nichts. Könnte das ein Problem bezüglich Geheimschutz geben, falls das Gerät im Land des Kaufes noch als vertraulich eingestuft ist?
Laser Sicherheit: Das Gerät enthält wahrscheinlich einen starken Laser der Klasse 3B oder 4. Der Besitz ist für Privatpersonen in Deutschland legal (?), aber der Betrieb ist wegen der Blendgefahr und Haftung kritisch. Gibt es hier spezielle Auflagen für Sammler? Die Funktionsfähigkeit ist unklar, da Zustand unbekannt laut Händler.
Patente: Da der Hersteller in der EU sitzt, könnten Patente auf die Optik bestehen. Wäre eine rein private Analyse trotzdem unbedenklich?
Hat jemand Erfahrung mit dem Kauf solcher Optiken aus Sammlungen? Muss ich beim Kauf auf bestimmte Nachweise achten, auch wenn es keine Schusswaffe ist?
Ich freue mich über Tipps zu spezialisierten Anwälten für Außenwirtschaftsrecht oder Waffenrecht, die sich mit der Abgrenzung zum KWKG auskennen.
Danke euch!
Posted Mar 30, 2026, 6:04 AM UTC