Gemeinschaftsgrundstück wird vom VM Videoüberwacht - Darf Material angefordert werden?

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Hi zusammen,

Ich hab mal eine Frage an die Profis.

Auf einem Gemeinschaftsgrundstück eines Wohnhauses (3-Parteien-Mietshaus) wird aktuell eine Videoüberwachung betrieben.

Die Mieter werden somit aufgezeichnet und wahrscheinlich von der Lebensgefährtin des Vermieters "kontrolliert"

Die rechtliche Frage ist nun: Ist dies zulässig? Angenommen wird, dass 2 Parteien dem zugestimmt haben, eine allerdings nicht.

Es gibt zwar eine sichtbare Beschilderung, dass der Bereich video- und alarmgesichert ist, einen weiteren Zusatz zum Verantwortlichen hat das Schild allerdings nicht.

Kann man da als Mieter etwas machen? Und ganz wichtig: Darf ich das Material anfordern vom Urheber?

Posted Apr 4, 2026, 1:10 PM UTC

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