Überzogenes Pickerl im Ausland - Schutzbrief gilt? Versicherung steigt aus?
das §57a pickerl darf man ja in Ö vier monate überziehen. habe es nicht bekommen, bin jetzt im 2. dieser vier und würde gerne diese woche nach italien & slowenien fahren. termin für die werkstatt steht schon, ist aber danach. laut [öamtc](https://www.oeamtc.at/thema/vorschriften-strafen/57a-pickerl-abgelaufen-hohe-strafen-drohen-16184550) ist es zwar so, dass
> "Uns erreichen aber immer wieder Anrufe von Mitgliedern, die im Ausland von der Polizei bestraft oder denen sogar Kennzeichen oder Dokumente abgenommen werden, wenn sie innerhalb des Toleranzzeitraumes unterwegs sind"
. Somit stellen sich mir ein paar Fragen:
- Wenn ich mit meinem Auto warum auch immer stecken bleibe, gilt der Schutzbrief dann trotzdem? Der müsste ja gelten, weil es ist ja innerhalb der Frist die nur in dem Land halt kein Äquivalent hat.
- Wenn ich einen Unfall baue, steigt die Versicherung aus? Diesbezüglich mache ich mir zwar nicht viel Sorgen, weil ich an sich ein sicherer Fahrer bin, und nicht vorhabe, einen Unfall zu bauen, aber man weiß nie...
Posted Apr 7, 2026, 11:20 AM UTC