Unterhaltsaufwendungen nach § 33a EStG für sehbehinderte Partnerin
Hallo zusammen,
ich habe eine m. E. etwas komplizierte Frage:
Meine Partnerin hat eine Sehbehinderung (Merkzeichen “Bl“). Bis September 2025 hat sie eine Tätigkeit ausgeübt, bei der sie nicht allzu schlecht verdient hat. Seit Oktober arbeitet sie in Teilzeit und verdient etwa 900 € brutto im Monat.
Mit diesem spärlichen Verdienst würde ihr eigtl Blindenhilfe zustehen, da mein Einkommen aber auch angerechnet werden würde, haben wir gar keinen Antrag gestellt, da sie faktisch aufgrund meines Einkommens diese Hilfe nicht bekäme.
Hiermit wäre m. E. nun der Tatbestand des § 33a EStG erfüllt. Wie gebe ich dies dann in meiner Steuererklärung an?
Ich bearbeite meine ESt mit Wiso; hier werde ich aber nur nach den Einnahmen des gesamten Jahres meiner Partnerin gefragt und bekomme dann, wegen ihres guten Verdienstes zuvor, die Meldung, dass ihr Einkommen zu hoch sei als dass ich meine Unterhaltsaufwendungen geltend machen könnte. Ist dies korrekt so, dass nicht das Einkommen der relevanten Monate Oktober bis Dezember zählen (in denen ihr aufgrund meines Einkommens die Blindenhilfe nicht gezahlt wurde), sondern das gesamte Jahreseinkommen?
In der Eingabemaske zu ihrem Einkommen kann ich dann auch Werbungskosten angeben; könnte ich hier vllt ihren Behinderten-Pauschbetrag von 7.400 € sowie die behinderungsbedingte Fahrkostenpauschale von 4.500 € angeben? Zählen diese Pauschalen als Werbungskosten?
Damit einhergehend: Ihr Jahresverdienst ist viel zu gering als dass sie die o. g. Pauschalbeträge auch nur ansatzweise nutzen könnte; gibt es irgendeinen Weg, wie wir als nicht Verheiratete dies besser ausnutzen könnten?
Und zu guter Letzt: Sollten wir einen Steuerberater engagieren oder bekommt man diesen Fall noch gut alleine hin?
Vielen Dank! :)
Posted Apr 8, 2026, 1:14 PM UTC