Wird Arbeitszeit unter Berufserlaubnis für die Stufe angerechnet?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Stufenzuordnung nach TV-Ärzte/VKA. Ich bin ein ausländischer Arzt.
Ich habe ca. 2 Jahre mit Berufserlaubnis als Assistenzarzt in Deutschland gearbeitet (in Innere Medizin unter Gastroenterologie und Nephrologie ).
Nach der Approbation habe ich die Anerkennung der Weiterbildungszeit beantragt.
Die Personalabteilung meines neuen Krankenhauses meinte telefonisch, dass auch Zeiten unter Berufserlaubnis berücksichtigt werden können und die Einstufung anhand der Arbeitszeugnisse und Beschäftigungszeiten in Deutschland intern geprüft wird. Im Vertrag selbst steht bisher keine konkrete Stufe.
Meine Fragen:
1)Wurde eure Zeit unter Berufserlaubnis für die Stufe angerechnet?
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Ist die Stufenzuordnung unabhängig von der Anerkennung der Weiterbildungszeit? Entscheidet das Krankenhaus selbst über die Einstufung?
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Ist es normal, dass die genaue Stufe erst später festgelegt wird? Und man kann den Vertrag ohne Stufenanordnung den unterschrieben? ( nur die Entgeltgruppe 1 ist geschrieben, keine Stufe)
Vielen Dank in Voraus.
Posted May 8, 2026, 3:40 PM UTC