Reisezeit und Arbeitszeitregelung

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Hallo zusammen,

die wichtigste Frage vorweg: Sind Reisezeiten zu einer auswärtigen Tätigkeitsstätte, wobei ich die Tätigkeiten tatsächlich nur vor Ort erledigen kann, gleich Arbeitszeit?

ich bin in der aktuellen Situation, dass ich zumeist aus dem HomeOffice arbeiten darf/kann, dennoch kommt es vor, dass ich zu Kunden vor Ort muss, weil es das Projekt so vorgibt. Laut Arbeitsvertrag ist meine erste Tätigkeitsstätte in Stadt "A", welche 15 Fahrminuten entfernt ist.

Begebe ich mich also zu meiner ersten Tätigkeitsstätte, nehme ich diese Fahrzeit als Privatzeit in Kauf. So weit so gut.

Muss ich aber nun von zu Hause zum Kunde "B" fahren, beträgt die reine Fahrzeit 60 Minuten. Nun schreibt mein Arbeitgeber vor, dass diese 60 Minuten Fahrzeit als Privatzeit gelten. Hierzu der Auszug aus unserem internen Wiki:

"Reisezeiten, Personengruppe: Alle, Beschreibung:

Bitte immer prüfen, ob ggf. Reisezeiten an den Endkunden über das Projekt weiterverrechnet werden können. Falls nicht, gilt:

Fahrten von Wohnung/Dienststelle (Büro) können nicht als Reisezeit gebucht werden.

Bei Fahrten von oder zur Dienststelle (Büro) zum oder vom Einsatzort (z.B. Kunde) kann die Fahrzeit als Reisezeit gebucht werden.

Dabei muss natürlich die Büropräsenz davor/danach einen Sinn haben!

Bei einfacher Reisedauer von > 1,0h zum oder vom Einsatzort (z.B. Kunde) können die Mehraufwände >1,0h als Reisezeit gebucht werden.

Auszubildende können generell alle beruflichen Reisezeiten (mit Ausnahme Wohnung/Dienststelle) als Reisezeit buchen.

Situationsbedingt können individuelle Absprachen getroffen werden."

Beziehe ich mich auf dieses Dokument vom Bundestag "https://www.bundestag.de/resource/blob/677508/b0ce6a60520f58ab71b96487938c8e6d/WD-6-130-19-pdf-data.pdf" so steht unter 4.1.3, dass die Regelung laut Wiki nicht rechtens ist.

Mir wurde bei der Wahl des Transportmittels (ÖPNV, Firmenwagen,...) keine Vorgabe gegeben, weshalb ich mit meinem Firmenwagen die Reise angetreten habe.

Diesen Missstand habe ich bereits telefonisch, als auch schriftlich vor ca. 1 Monat kundgetan in Richtung meines Vorgesetzten. Er ist nicht der Geschäftsführer.

Nun kam mein Vorgesetzter auf mich zu und fragte mich: Warum ich für die Reise zu Kunde "B" die Reisezeiten als Reisezeiten gebucht habe. Daraufhin erwiderte ich, dass hierzu gesetzliche Vorgaben gibt und hier nicht das interne Wiki, sondern das Gesetz gilt.

Nach einem Gespräch zuwischen GL und meinem Vorgesetzten wurde mir meine Reisezeiten aus unseren Zeittool gelöscht und ich bleibe nun auf meiner privaten Reisezeit sitzen. Aus meiner Sicht absolut entgegen dem Gesetz.

Es wird wohl in naher Zukunft, also im nächsten halben Jahr, eine Lösung firmenweit geben. Allerdings ist bereits durchgesickert, dass es einen Stichtag geben wir, ab dem dann die neue Regelung gilt. Alles was also bisher "gereist" wurde, ist laut dieser Aussage, hinfällig.

Info am Rande: Alle Reisen sind bisher im DACH-Gebiet.

Könnt ihr mich aufklären? Wie würdet ihr hier weiter vorgehen? Dieses Problem besteht seit mehreren Jahre, es fällt aktuell umso mehr auf, da es Projekte gibt, bei welchen die Reisezeiten nicht 5-10 Minuten, sondern über 60 Minuten liegen. Hier spielt natürlich auch die subjektive Wahrnehmung eine Rolle, welche ich aber durch die rechtliche Festsetzung untermauern möchte.

Vielen Dank für eure Unterstützung.

Posted May 12, 2026, 8:19 AM UTC

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