Verkehrszeichen 315 Strafzettel rechtmäßig?

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Hallo,
ich habe heute ein Parkticket an meinem PKW gehabt, weil ich anscheinend nicht zur Hälfte auf dem Gehweg geparkt habe. Ich habe nämlich am rechten Fahrbahnrand (Bild muss von der anderen Seite betrachtet werden) geparkt.

Selbst wenn ich teilweise auf dem Gehweg geparkt hätte, dann wäre trotzdem nur einseitiger Fahrverkehr auf der Fahrbahn möglich. Ich fahre nämlich tagtäglich durch diese Straße.

Ich habe mit meiner Parkweise also niemanden behindert.

Ich habe zwar noch keinen Mahnbescheid bekommen, aber mir würde nur die Tatbestandsnummer 112484 einfallen.

Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Ich bin fest davon überzeugt, dass ich niemanden auch nur im Ansatz behindert habe. Außerdem lese ich bei dem Verkehrszeichen 315 nicht heraus, dass das Parken am Fahrbahnrand nicht erlaubt ist. Es erlaubt doch nur, dass der Gehweg ebenfalls benutzt werden darf oder nicht?

Bild sollte unten gepostet werden, funktioniert gerade irgendwie nicht…

Posted May 28, 2026, 5:06 PM UTC

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