Vorbesitzer hat Gebäude auf dem Grundstück nicht vermessen lassen.

:NI: Niedersachsen

Hallo werte Schwarmintelligenz.

Ich habe 2021 ein freistehendes EFH gekauft, mit ca. 700m² Grundstück. Neben dem Haus befinden sich zudem noch eine Garage, eine Terrasse mit Überdachung (ca. 30m²) und eine Gartenhütte (ca. 20m²), beides genehmigt, auf dem besagten Grundstück. Jetz habe ich eine Aufforderung vom Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung bekommen, einen Antrag auf Vermessung zu stellen, da die Gartenhütte und die Terrassenüberdachung offenbar bisher nicht im Liegenschaftskataster eingetragen wurden. Dazu will das LGLN noch die Herstellungskosten der jeweiligen Gebäude und das Baujahr wissen. Die Kosten für Vermessung und Eintragung würden etwa 700-1000€ betragen.

Hierzu die Fragen:

  1. Wenn ich Baujahr und Herstellungskosten nicht kenne, kann ich die einfach schätzen? Da beides definitiv unter 70.000€ liegt, wären die Kosten hierfür natürlich deutlich geringer.

  2. Könnte ich die Kosten theoretisch an den Vorbesitzer abwälzen, da er verpflichtet gewesen wäre, die Gebäude vermessen und eintragen zu lassen, oder ist es jetzt ein TME (tragisches, menschliches Einzelschicksal) und ich habe halt Pech gehabt?

tl;dr: LGNL will Geld für Vermessung und Eintragung von Gebäuden, welche der Vorbesitzer errichtet hat. Wie verfahren?

Posted Jun 3, 2026, 11:55 AM UTC

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