AGB-Verstoß be mobile.de
Hallo zusammen,
ich möchte hier eine aktuelle Erfahrung mit mobile.de teilen. Vielleicht hilft das anderen Nutzern, oder jemand hat bereits ähnliche Erfahrungen mit dem Chargeback-Verfahren in so einem Fall gemacht.
Ich habe versucht, meinen VW T6 California (offiziell als Wohnmobil zugelassen) auf mobile.de zu inserieren. Der Spaß kostet inzwischen 49,90 € für vier Wochen.
- Gibt man das Modell ein, schlägt das System „T6 California“ vor.
- Anschließend folgt ein Pflichtfeld „Kategorie“.
- Das Problem: In diesem Dropdown werden ausschließlich Pkw-Unterkategorien (Kleinwagen, Kombi, Van/Minibus etc.) angeboten. Eine Kategorie „Wohnmobil“ fehlt an dieser Stelle gänzlich.
- Eine Info-Blase an dem Feld suggeriert lediglich: „Die Angabe der Fahrzeug-Kategorie hilft Interessenten, dein Fahrzeug besser zu finden.“
Da ein Überspringen technisch nicht möglich ist, habe ich gezwungenermaßen „Van/Minibus“ gewählt.
Einige Tage später ist mir aufgefallen, dass das Inserat über die Freitextsuche faktisch nicht auffindbar war, dafür nur über die Formularsuche. Ich kontaktierte den Support mit der Bitte um Prüfung.
Die Antwort: Das Fahrzeug sei in einer „falschen Kategorie“ inseriert worden (Pkw statt Wohnmobil). Unter Verweis auf die AGB wurde mein Inserat umgehend gelöscht. Eine Korrektur oder eine kostenfreie Neueinstellung wurde abgelehnt. Die 49,90 € seien verfallen, da die Dienstleistung erbracht worden sei.
Auf meinen Einwand (inkl. Screenshots), dass ihr eigenes System diese Kategorie gar nicht erst anbietet und die Info-Blase eine völlig andere Erwartungshaltung weckt, wurde nur mit Textbausteinen geantwortet. Seitdem befinde ich mich in einem E-Mail-Loop.
Ich habe daraufhin fristgerecht meinen gesetzlichen Widerruf (Fernabsatz) erklärt.
Und erstaunlicherweise kam vorhin die Bestätigung: Der Widerruf wird akzeptiert. Jedoch beruft sich mobile.de auf § 357 Abs. 8 BGB (Wertersatz) und behält exakt 50% (24,95 €) der Gebühr ein, da das System ja "14 Tage genutzt" worden sei, obwohl ich den aktuellen Sachverhalt als mangelhaft betrachte.
Aus meiner Sicht ist das absurd: Ein zeitanteiliger Wertersatz setzt eine mangelfreie Leistung voraus. Eine Anzeige, die im System nicht gefunden wird und die letztlich aufgrund eines systemseitigen Fehlers des Anbieters gelöscht wird, hat keinen Gegenwert.
Ich habe der Teilzahlung widersprochen und mobile.de eine Frist zur Erstattung des Restbetrages gesetzt. Sollte diese verstreichen, werde ich für die ausstehenden 24,95 € das Chargeback-Verfahren über meine Mastercard einleiten. Parallel überlege ich das irgendwo zu melden (Verbraucherzentrale??).
Meine Fragen in die Runde:
- Hatte hier jemand schon ein ähnliches Problem bei mobile.de?
- Wie bewertet ihr die Erfolgschancen des Chargeback-Verfahrens bei teilweiser Anerkennung des Widerrufs durch den Händler?
Danke für euren Input.
Posted Jun 8, 2026, 4:34 PM UTC