Probleme mit der Ausländerbehörde wegen langer Studiendauer
Hallo zusammen,
ich studiere Medizin und lebe seit zehn Jahren in Deutschland. Nach einem Universitätswechsel vom Regel- in einen Modellstudiengang musste ich viele bereits bestandene vorklinische Prüfungen erneut ablegen, weil diese für die dortige M1-Äquivalenz verlangt werden.
Aktuell fehlen mir noch drei Prüfungen. Das dritte Studienjahr habe ich bereits vollständig bestanden, aber ohne die M1-Äquivalenz darf ich nicht ins vierte Studienjahr wechseln.
Meine studentische Aufenthaltserlaubnis ist nun abgelaufen. Die Ausländerbehörde verlangt erneut eine Prognosebescheinigung der Universität mit Angaben zu meinen bisherigen Leistungen, der voraussichtlichen Reststudienzeit und meinen Erfolgsaussichten.
Hat jemand Erfahrung mit einer solchen Situation?
Mich würde besonders interessieren:
- Wie sollte ich die Universität anschreiben, damit die Stellungnahme möglichst klar und positiv ausfällt?
- Sind ärztliche Nachweise oder Atteste hilfreich?
- Sollte ich bereits jetzt einen Anwalt für Migrationsrecht einschalten?
- Welche Möglichkeiten habe ich, falls die Universität nicht ausreichend kooperiert oder die Ausländerbehörde die Verlängerung ablehnt?
- Wäre alternativ ein Wechsel an eine Universität im OECD-Ausland mit Anerkennung meiner bisherigen Leistungen möglich?
Ich brauche voraussichtlich noch etwa zwei Jahre bis zum Abschluss.
Entschuldigt bitte die Länge und vielen Dank für jeden Rat.
Posted Jun 17, 2026, 1:17 PM UTC