Fremdgeher sollten keinen Anspruch an 50 Prozent des (gemeinsamen) Eigentums haben dürfen.

Wirklich unbeliebt

Ich gehe davon aus, dass diese Position sehr unbeliebt ist. Dabei ist sie doch logisch. Wenn eine Frau oder ein Mann ihren/seine Ehefrau/Ehemann fremdgeht, sollte er/sie bei einer Scheidung keinen anteiligen Anspruch am Eigentum haben dürfen und auch kein Anspruch an die Erbfolge. Das alles muss sowieso auf 0 sein, wenn der Eigentum vor der Eheschließung angeschafft wurde (zB Haus oder Wohnung vor Eheschließung).

Posted Jul 6, 2026, 1:11 PM UTC

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