CH GmbH + DE GmbH/Holding
Hallo zusammen,
brauche nur einen kurzen Realitätscheck.
Ich arbeite viel mit Privatkunden und habe sechsstellige Umsätze pro Monat. Jetzt war meine Überlegung meinen Partner in die Schweiz zu schicken, zum Auswandern. Er würde dort die GmbH eröffnen mit der wir alle Kundenaufträge annehmen würden. Ziel: Rechnung mit 8% USt. schreiben, weil Rechnungsbetrag brutto zwar gleich, aber netto höher wäre. Dann würde die CH GmbH die DE GmbH beauftragen. Abrechnung im reverse charge Verfahren.
Also wäre die CH GmbH der Vermittler
und die DE GmbH die operative GmbH.
(Gewinne würden dann weiter in die Holding DE GmbH fließen).
Wäre das möglich und würde das gegen irgendwelche Gesetze verstoßen? Der Gewinn wäre weiterhin im Deutschland zu versteuern.
Vorteil wäre für uns, dass wir damit die "Marge" um nette 11% erhöhen könnten. Beim sechsstellingen Umsatz reden wir hier von fünfstelligen Einnahmen mehr pro Monat.
Das interessant hierbei ist ja, dass es für den Endkunden (Privatperson) gleich ist ob er bei z.B. 2000€ brutto Rechnungsbetrag 1680€ netto (DE) oder 1851€ netto (CH) bezahlt.
Posted Jul 15, 2026, 12:44 PM UTC