Arbeitszeiten werden nicht eingehalten

Austausch/Diskussion

Hallo zusammen,

ich brauche mal euren Rat. Ich habe vor zwei Wochen einen neuen Job angefangen. Vertraglich vereinbart sind 30 Wochenstunden.

Obwohl ich erst seit 14 Tagen da bin, habe ich bereits 9 Überstunden auf dem Konto. Ich hatte anfangs Verständnis, da wir unterbesetzt sind. Für nächste Woche stehe ich nun aber mit 42 Stunden im Plan. Eine Besserung ist absolut nicht in Sicht, da jetzt nacheinander die anderen Kollegen in den Urlaub gehen.

Als ich das Gespräch gesucht habe – ganz ohne Druck, sondern einfach, um zu fragen, wie das mit den Überstunden hier gehandhabt wird –, wurde ich nur vertröstet: "Wir müssen da jetzt durch, irgendwann in der Zukunft bekommst du dafür mehr frei."

Das Wir hat mich schon aufgeregt.

Weitere Red Flags bisher:

An meinem zweiten Arbeitstag stand plötzlich jemand zum Probearbeiten vor mir, den ich anlernen sollte (obwohl ich selbst noch keine Ahnung hatte).

Die Kollegen sind zwar super lieb, lassen sich aber komplett ausnutzen (bekommen allerdings trotz der Unterbesetzung ihren Urlaub bewilligt).

Ich suche mir bereits etwas Neues, aber der Arbeitsmarkt ist in meiner Stadt gerade leider ziemlich zäh.

Meine Fragen an euch:

Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Macht eine Krankschreibung Sinn, um mich selbst zu schützen?

Lieber selbst kündigen, sobald ich etwas Neues habe, oder es darauf ankommen lassen, gekündigt zu werden (wegen der eventuellen Sperre beim Arbeitsamt)?

Ich danke euch für eure Einschätzungen!

Mein Chef ist der typische Verkaufsleiter Hauptsache zahlen stimmen, Geld passt und alles ist aufgeräumt. Wenn was nicht passt werden Fotos gemacht und man wird ins Büro gebeten, egal ob man das erste Mal in der Spätschicht alleine war und noch nicht alle Regeln kennt.

Auch zu mir ich habe nun nach langer Therapie und arbeitsunfähigkeit, das Arbeiten wieder aufgenommen. Ich pack einfach keine 40 Std deswegen habe ich ja auch einen 30 Std Job gesucht. Der Job an sich macht mir auch Spaß.

Danke schonmal!

§ 3 Arbeitszeit (1) Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt mindestens 30 Stunden pro Woche. (2) Beginn und Ende der Arbeitszeit richtet sich nach den Erfordernissen des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber behält sich die Festlegung der Arbeitszeiten durch Wochenarbeitspläne vor, die vorbehaltlich dringender betrieblicher Erfordernisse, mit einem Vorlauf von zwei Wochen der Arbeitnehmerin bekannt gegeben werden. Einwände und Änderungswünsche bezüglich der Wochenarbeitspläne teilt der Arbeitnehmer binnen einer Woche nach Bekanntgabe des Wochenarbeitsplans dem Arbeitgeber mit.

Posted Jul 16, 2026, 2:53 PM UTC

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