Frage zu ärztl. BV bei befristetem Arbeitsvertrag, Mutterschutz, Elternzeit + Elterngeld und anschließendem Arbeitslosengeld I
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Kombination aus befristetem Arbeitsvertrag, Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und anschließendem Arbeitslosengeld I.
Die Situation ist folgende:
- Meine Frau hat am 17.07.2026 einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben.
- Arbeitsbeginn war der 27.07.2026.
- Der Vertrag läuft bis zum 31.07.2027 (also etwas mehr als ein Jahr).
- Sie ist bereits schwanger, der voraussichtliche Entbindungstermin ist der 11.01.2027.
- Der Frauenarzt hat plötzlich bei der Routineuntersuchung (vor erstem Arbeitstag) ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt aufgrund von Gebärmutterproblemen. Das heißt bis zum Mutterschutz > Beschäftigungsverbot.
- Danach beginnt regulär der Mutterschutz (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen danach).
- Im Anschluss möchte sie Elternzeit nehmen.
Meine eigentliche Frage ist folgende:
Bis zum 31.07.2027 (Ende des befristeten Arbeitsvertrags) hätte meine Frau etwa 5 Monate Elternzeit in Anspruch genommen.
Kann sie nach dem Ende des Arbeitsvertrags auch ohne bestehendes Arbeitsverhältnis die restlichen 7 Monate Elterngeld bzw. Elternzeit wie geplant weiter in Anspruch nehmen und sich erst nach Ablauf dieser Zeit arbeitslos melden, um anschließend Arbeitslosengeld I zu beantragen?
Oder muss sie sich bereits direkt zum 01.08.2027 arbeitslos melden, weil der Arbeitsvertrag endet, um ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I nicht zu verlieren?
Uns geht es vor allem darum, welche Reihenfolge finanziell und rechtlich sinnvoll ist und ob wir durch eine falsche Entscheidung Ansprüche verlieren könnten.
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe
Posted Jul 29, 2026, 6:58 AM UTC