Hospitation oder Famulatur?
Hallo Liebe Medizinerinnen und Mediziner,
Ich habe vor kurzem mein englischsprachiges Medizinstudium im EU-Ausland abgeschlossen und warte auf mein postgraduate internship (ähnlich AiP) um danach meine Approbation in Deutschland zu beantragen.
Während dieser Wartezeit habe ich mich für Hospitationen beworben und wurde nach einigen Absagen auch für eine vierwöchige Hospitation angenommen. In dieser Klinik wurde mir allerdings ein (wahrscheinlich vorgedruckter) Vertrag für Famulanten zur Unterschrift gegeben. Dieser Vertrag beschreibt ausdrücklich die "Ausbildung als Famulant gemäß § 7 Approbationsordnung für Ärzte".
Ist das rechtlich überhaupt korrekt, ich bin ja gar kein Student mehr? Ich habe in der Bewerbung ausdrücklich erwähnt, dass ich mein Medizinstudium abgeschlossen habe und dass ich mich um eine Hospitation bewerbe (steht sowohl im Betreff als auch im Anschreiben). Laut mehreren Internetseiten (u.a. auswärtiges Amt) ist die übernahme von ärztlichen Tätigkeiten unter Aufsicht (wie in einer Famulatur üblich) in einer Hospitation ohne Berufserlaubnis oder Approbation streng verboten.
Sollte ich das in der Abteilung nochmals klarstellen oder ist das üblich? Kennt sich da jemand aus und hat schonmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Oder soll ich einfach zum ersten Tag hingehen und auf mich zukommen lassen, was von mir erwartet wird? So wie es sich jetzt liest hätte ich nämlich ein ungutes Gefühl irgendeine praktische Tätigkeit zu übernehmen, weil ich mir unsicher über die Rechtslage wäre, falls irgendetwas schief geht (natürlich hoffentlich nicht!).
Ich würde mich über jeden Rat freuen:)
LG
Posted Jul 30, 2026, 2:14 PM UTC