Patientenverfügung

Was haltet ihr von Afilio? Ich habe die Patientenverfügung benutz mit ist aber aufgefallen das später noch weitere Diagnosen bei dennen ich nicht mehr Leben will hinzugekommen sind. Zudem wurde bei mir erst vor kurzen die Vorsorgevollmacht angezeigt. Da bin ich aktuell eher skeptisch.

4. Diagnosen, bei denen ich unter keinen Umständen weiterleben möchte

Die folgenden Regelungen sollen vorrangig vor und unabhängig von den nachfolgenden Bestimmungen zu einzelnen Situationen bei folgenden Diagnosen gelten:

  • Apallisches Syndrom (Wachkoma)
  • Locked-In-Syndrom
  • Maligner Hirntumor
  • Schwerer Hirnschaden (NIHSS >15 über mind. 48 Stunden) z. B. in Folge eines Schlaganfalls oder einer Hirnblutung
  • Hepatische Enzephalopathie (Leberkoma)
  • fortgeschrittene Demenz

Ist das Vorliegen einer der genannten Diagnosen fraglich, so ist die Diagnose dann als vorliegend zu betrachten, wenn zwei Fachärzte, die einer klinischen Fachrichtung angehören, welche mit der Feststellung der fraglichen Diagnose befasst ist, das Vorliegen der Diagnose bestätigen. Dabei sollen die unten genannten Regelungen auch dann gelten, wenn bezüglich der Diagnose grundsätzlich eine Aussicht auf Besserung besteht.

Liegt eine der genannten Diagnosen vor, gestatte ich ausschließlich Palliativtherapie, insbesondere zur Linderung von Schmerzen. Allen anderen Eingriffen und Behandlungen zur Lebenserhaltung widerspreche ich, sofern sie nicht ausschließlich der Palliativtherapie dienen. Insbesondere verstehe ich darunter:

  • jegliche Form invasiver Therapie und Operationen
  • antibiotische Behandlung
  • künstliche Ernährung
  • maschinelle Beatmung
  • Dialyse
  • Reanimation

Darüber hinaus wünsche ich, dass Ärzte sämtliche Maßnahmen, soweit gesetzlich zulässig auf eine Sterbehilfe ausrichten, wenn bei mir eine der oben genannten Diagnosen gestellt wird. Dies bedeutet, dass mir unter gleichzeitigem Verzicht auf lebenserhaltende Maßnahmen, Medikamente in einer auf maximale Schmerzlinderung ausgerichteten Menge verabreicht werden sollen. Insbesondere auch dann, wenn dadurch der Augenblick meines Todes früher eintreten könnte, soll diese Regelung gelten.

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5. Behandlungs­grenzen für bestimmte Situationen

Die unten gelisteten Behandlungs­grenzen sollen dann gelten, wenn:

  1. Ich mich in unmittelbarer Todesnähe befinde und die unten gelisteten Maßnahmen nur den aller Wahrscheinlichkeit nach nicht mehr abwendbaren, unmittelbaren Sterbeprozess verzögern würden.
  2. Ich mich im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit befinde, auch wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist.
  3. Wenn ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z. B. bei Demenzerkrankung) auch mit ausdauernder Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise zu mir zu nehmen.

Es gilt Folgendes:

  • Ich akzeptiere keine künstliche Ernährung
  • Ich akzeptiere keine maschinelle Beatmung und keinen Luftröhrenschnitt (Tracheotomie)
  • Ich widerspreche der Durchführung der Dialyse
  • Ich widerspreche der Durchführung von Blut­transfusionen
  • Ich akzeptiere keine Behandlung mit Antibiotika (außer zur Beschwerdelinderung)

6. Medikamente

Grundsätzlich gestatte ich die Verabreichung leidenslindernder Medikamente, insbesondere solcher, die Schmerzen, Angst und Krankheitssymptomen entgegenwirken, selbst, wenn dies unter Umständen meine Lebenszeit verkürzen kann. Insbesondere gestatte ich auch die Verabreichung von bewusstseinstrübenden bzw. bewusstseinsdämpfenden Medikamenten.

7. Organspende

Ich möchte uneingeschränkt Organspenden empfangen.

Ich möchte uneingeschränkt Organe spenden.

Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patienten­verfügung ausgeschlossen habe, dann gehen die Bestimmungen in meiner Patienten­verfügung vor.

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8. Vertrauens­personen

Ich erwarte, dass der in meiner Patienten­verfügung geäußerte Wille zu bestimmten ärztlichen und pflegerischen Maßnahmen von den behandelnden Ärzten und dem Behandlungs­team befolgt wird. Meine Vertrauensperson soll dafür Sorge tragen, dass mein Wille durchgesetzt wird.
Ich fordere, dass die behandelnden Ärzte bei der erforderlichen medizinischen Behandlung meine Vertrauensperson zur Beratung hinzuziehen. Dieser gegenüber entbinde ich alle mich behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht.

Meine Vertrauensperson kann Handlungsanweisungen z. B. an Ärzte oder Pflege­personal darüber erteilen, wie in einem künftigen Notfall hinsichtlich einer medizinischen Maßnahme oder Behandlung bzw. deren Zuführung zu entscheiden ist. Über diese Handlungsanweisung ist mit dem behandelnden Arzt ein vorweggenommenes Einvernehmen herzustellen und schriftlich für die Kranken­akte bzw. für die Pflege­unterlagen zu dokumentieren.

Meine Vertrauensperson:

  • Jörg.....

Jede Vertrauensperson, die ich hier benenne, ist in Bezug auf die erteilte Vollmacht für die genannten Bereiche alleinvertretungsberechtigt.

9. Persönliche Angaben

Ich ergänze meine Patienten­verfügung um die folgenden von mir selbst verfassten Angaben. Sofern ich Angaben zu der Durchführung oder Unterlassung konkreter Behandlungs­maßnahmen mache, so sollen diese nur gelten, sofern sie gesetzlich zulässig sind (insbesondere in Bezug auf das Urteil des BGH, 06.07.2016 - XII ZB 61/16):

Umfassende Ablehnung psychiatrischer Medikation und Behandlung:

Ich lehne die Gabe von jeglichen Medikamenten, die auf psychischer Ebene wirken sollen, strikt und ausnahmslos ab. Dies umfasst insbesondere alle Arten von Psychopharmaka (z. B. Neuroleptika, Antipsychotika, Antidepressiva, Sedativa, Tranquilizer).

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Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für Medikamente zur Behandlung von Persönlichkeits­störungen (z. B. Borderline-Syndrom), Trauma-Folge­störungen oder emotionalen Krisen. Nur die Medikamente gegen Fibromyalgia akzeptiere ich falls ich unter starken Schmerzen leide und die Schmerzspitzen abzufangen. Hierbei soll vor allem Gabapentin gegeben werden da es weniger Nebenwirkungen hat.

Ich untersage diese Medikation auch dann, wenn Ärzte sie für medizinisch dringend geboten, alternativlos oder hilfreich erachten. Mein Wille zur medikamentenfreien Behandlung auf psychischer Ebene ist absolut.

Ich lehne unter allen Umständen eine Einweisung oder Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung, einer geschlossenen Abteilung oder einer psychosomatischen Fachklinik ab.

Wohnsitz und Heimunterbringung:

Solange ich meine Angelegenheiten auch nur ansatzweise selbst regeln kann oder eine ambulante Versorgung zu Hause möglich ist, widerspreche ich einer Verlegung in ein Pflege­heim. Mein Selbstbestimmungsrecht auf Verbleib in der eigenen Wohnung hat Vorrang vor Sicherheitsaspekten oder einer optimalen pflegerischen Versorgung.

Falls eine Heimunterbringung unumgänglich sein sollte, wünsche ich, dass diese nicht in den Kreisen Warendorf oder Soest stattfindet.

In Situationen, in denen ich dies nicht mehr selbst bestimmen kann und die Rechtslage es zulässt, wünsche ich Unterstützung bei der Sterbehilfe. Mein Bevollmächtigter wird angewiesen, dies gemäß der aktuellen Rechtsprechung des Bundes­verfassungs­gerichts zu unterstützen.

1.5.1 Grundsätzliche Feststellung

Bei Vorliegen einer der in 1.5.2 genannten Diagnosen in Kombination

mit mindestens einer funktionalen Einschränkung aus 1.5.3 fordere ich

die Einstellung folgender lebenserhaltender Maßnahmen:

  1. Künstliche Beatmung (maschinell)

  2. Künstliche Ernährung (Sondennahrung, parenterale Ernährung, Infusionen)

  3. Antibiotika bei lebensbedrohlichen Infektionen

  4. Herz-Kreislauf-Reanimation

  5. Dialyse

  6. Blut­transfusionen

  7. Pacemaker-Defibrillator-Aktivierung (sofern deaktivierbar)

  8. Beatmungsunterstützung (CPAP, BiPAP, Sauerstoffgabe)

Bereits begonnene Maßnahmen sind einzustellen.

Neue Maßnahmen dürfen nicht begonnen werden.

1.5.2 Konkrete Auslöser für Sterbehilfe-Wunsch – Neurologische Bedingungen

Mein Wunsch nach Unterstützung bei einem assistierten Suizid gilt ausdrücklich

bei Vorliegen mindestens einer der folgenden Diagnosen:

  1. Bösartiger Hirntumor (fortschreitend)

  2. Bleibender Hirnschaden (posttraumatisch, posthypoxisch)

  3. Locked-in-Syndrom (vollständig gelähmt bei vollem Bewusstsein)

  4. Schwerer Schlaganfall (mit permanenter Beeinträchtigung)

  5. Fortgeschrittene Demenz (fortschreitend)

  6. Tetraplegie / Querschnittslähmung

  7. ALS (Amyotrophe Lateralsklerose)

  8. Schwere Multiple Sklerose mit dauerhaften Funktionsverlusten

  9. Funktionelle neurologische Störung (FND) mit schwerwiegenden,

dauerhaften Funktionseinschränkungen

oder

1.5.3 Funktionalen Einschränkung

Eine der folgenden funktionale Einschränkungen, welche permanent vorliegen:

Unfähigkeit zur selbstständigen Durchführung von Körperpflege (waschen, duschen, anziehen)

Kommunikationsunfähigkeit (kein verständlicher Sprachaustausch möglich)

Mehrstündige tägliche Hilfs­bedürftigkeit bei mindestens 3 Bereichen der Grundpflege

Vollständige oder fast vollständige Orientierungslosigkeit.

Festlegung zum freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF)

Für den Fall, dass ich aufgrund von Krankheit oder Unfall meinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann (Einwilligungsunfähigkeit im Sinne von § 630d BGB), bestimme ich Folgendes:

Grundsatz meines Willens

Ich habe den ernsthaften, über längere Zeit gebildeten und gefestigten Willen, in bestimmten Situationen durch freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit (FVNF, „Sterbefasten“) aus dem Leben zu scheiden. Dieser Wille gilt fort, auch wenn ich ihn später nicht mehr aktuell äußern kann.

Verbindliche Behandlungs­ablehnung

Unabhängig von der Frage, ob FVNF als aktive Handlung gewertet wird, untersage ich hiermit ausdrücklich alle Maßnahmen der künstlichen Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, insbesondere:

* enterale Ernährung (z. B. PEG-Sonde)

* parenterale Ernährung (Infusionen zur Nahrungszufuhr)

* intravenöse oder subkutane Flüssigkeitszufuhr zur Lebensverlängerung

Die vorstehende Behandlungs­ablehnung gilt insbesondere, wenn die in Abschnitt 1.5.2 beschriebenen Erkrankungen vorliegen und zugleich mindestens eine der in Abschnitt 1.5.3 genannten funktionalen Einschränkungen gegeben ist.

Unterlassen von Zwangsmaßnahmen

Ich untersage ausdrücklich jede Form von Zwang oder Druck zur Aufnahme von Nahrung oder Flüssigkeit. Dies gilt auch für indirekte Maßnahmen, die darauf abzielen, meinen erklärten Willen zu umgehen.

Maßgeblichkeit meines vorab erklärten Willens

Mein in dieser Verfügung niedergelegter Wille ist als verbindliche Behandlungs­entscheidung im Sinne von § 1901a BGB zu beachten und umzusetzen. Er gilt auch dann, wenn ich mich nicht mehr äußern kann oder mein Verhalten missverständlich erscheint.

Palliative Begleitung

Ich wünsche ausdrücklich eine umfassende palliativmedizinische Versorgung, insbesondere:

Linderung von Schmerzen, Angst und Unruhe

Mundpflege und Maßnahmen zur Linderung von Durstgefühl (ohne lebensverlängernde Flüssigkeitszufuhr)

würdevolle Begleitung bis zum Tod

Vorrang meines Willens vor allgemeinen Fürsorgepflichten

Mein Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz ist zu achten. Lebensverlängernde Maßnahmen gegen meinen erklärten Willen lehne ich ab.

1.5.4 Entscheidungszeitpunkt

Fall A: Ich bin entscheidungsfähig

Wenn ich zum Zeitpunkt der Situation selbst fähig bin, meinen Willen zu äußern, bitte ich um Unterstützung beim assistierten Suizid gemäß der Rechtslage des Bundes­verfassungs­gerichts.

Fall B: Ich bin NICHT entscheidungsfähig

Sollte ich zum Zeitpunkt des Eintretens einer der oben genannten Situationen nicht mehr entscheidungsfähig sein, gilt meine vorliegende Erklärung als mein bleibender Wille. Mein Bevollmächtigter ist angewiesen, diesen dokumentierten Willen gegenüber Ärzten, Sterbehilfeorganisationen und Behörden nachdrücklich vorzubringen und alle ihm möglichen Schritte zu unternehmen.

1.5.5 Bestätigung

Ich bestätige, dass meine Entscheidung zur Sterbehilfe kein einmaliger Impuls ist, sondern Ausdruck meines langfristigen, konsistenten Willens zur körperlichen und psychischen Selbstbestimmung.

Privatsphäre und Medien

Die Veröffentlichung von Informationen über meinen Gesundheits­zustand oder meine Person in Internet, Zeitungen oder sozialen Medien lehne ich ausdrücklich ab. Meine behandelnden Ärzte sind zur Schweigepflicht verpflichtet.

Freizeitaktivitäten

Außerdem ziehe ich es vor, meine Freizeit – sofern es mein Gesundheits­zustand zulässt und ich ausreichend gut sprechen kann – gemeinsam mit meinen Freunden über Discord zu verbringen und dort wieder aktiv teilzunehmen.

Sollte eine aktive Kommunikation nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, wünsche ich, mich mit mir vertrauten und angenehmen Beschäftigungen zu befassen, insbesondere mit Computerspielen (z. B. Baldur’s Gate, World of Warcraft) und Serien/ Filmen soweit dies umsetzbar ist.

Umgang mit Öffentlichkeit und Aufenthalten außerhalb der Wohnung

Ich lehne ausdrücklich ab, in einem Zustand eingeschränkter oder fehlender Entscheidungsfähigkeit außerhalb meiner Wohnung oder meines privaten Umfelds in der Öffentlichkeit präsentiert oder dorthin verbracht zu werden.

Dies umfasst insbesondere:

das Verbringen oder Herausfahren in den öffentlichen Raum (z. B. im Rollstuhl, Pflege­bett oder vergleichbaren Hilfsmitteln),

Spaziergänge oder Aufenthalte im Freien, die durch Dritte (insbesondere Pflege­personal, Betreuer oder Angehörige) initiiert oder durchgeführt werden,

jede Form der Präsentation oder Zurschaustellung meiner Person gegenüber Dritten.

Dieser Wunsch bezieht sich ausdrücklich auf Situationen, in denen ich meinen Willen nicht mehr selbst äußern oder Entscheidungen treffen kann.

Solange ich entscheidungsfähig bin, bestimme ich selbst, ob und in welchem Umfang ich mich im Freien aufhalte.

Für den Fall fehlender Entscheidungsfähigkeit beruht dieser Wunsch auf meiner persönlichen Präferenz, keine durch Dritte veranlassten Aufenthalte im öffentlichen Raum (z. B. Spaziergänge oder Ausfahrten) zu wünschen. Ich lege ausdrücklich fest, dass dieser Wille auch dann uneingeschränkt zu respektieren ist, wenn ich ihn selbst nicht mehr äußern kann.

Mein bevollmächtigter Vertreter Jörg Heiber, Königstraße 46a, 59329 Wadersloh ist angewiesen, meine Willensäußerungen konsequent gegenüber Ärzten, Pflege­diensten und Gerichten durchzusetzen.

Posted Aug 3, 2026, 1:59 PM UTC

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