Zahlungsklage Mietrückstände ehem. Mitbewohner und Nebenkosten
Hallo zusammen,
ich suche eine Einschätzung, wie ich mich in einem laufenden Zivilprozess gegen meinen ehemaligen Vermieter am sinnvollsten verteidigen kann.
Es geht um eine Zahlungsklage über ungefähr 1.900 € vor dem Amtsgericht.Die Klageschrift wurde mir am 31.07.2026 zugestellt. Die vom Gericht gesetzte Verteidigungsanzeige habe ich fristgerecht eingereicht. Es läuft nun das schriftliche Verfahren.
Mietverhältnis
Wir waren drei Personen als gemeinsame Hauptmieter in einem Mietvertrag für eine Wohnung mit drei Zimmern.
Die Gesamtmiete betrug 730 € monatlich:
- * 520 € Nettokaltmiete
- 150 € Zimmer 1, 12,85 qm (unmöbliert),
- 190 € Zimmer 2, 17,9 qm (unmöbliert),
- 180 € Zimmer 3, 16,9 qm (unmöbliert), meines
- * 210 € Betriebskostenvorauszahlung (aufgeteilt 70-70-70)
Die drei Zimmer waren unterschiedlichen Hauptmietern zugeordnet. Mein Anteil für mein Zimmer betrug 250 € monatlich.
Zimmer
Im Mietvertrag steht ausdrücklich, dass mehrere Mieter als Gesamtschuldner für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag haften.
Ein Mitmieter zahlte ab Dezember 2024 nicht mehr
Einer der drei Hauptmieter bewohnte Zimmer 2. Er kündigte (September 2024) bzw. verließ die Wohnung im November 2024 ohne ordentliche Kündigung und ohne Nachmieter.
Es gab anschließend Schriftverkehr mit dem Vermieter, wonach eine isolierte Kündigung eines einzelnen Hauptmieters nicht zugestimmt werde und ein Nachmieter benötigt werde. Der Mitbewohner hat sich nicht um die Suche eines Nachmieters bemüht.
Der betreffende Mitmieter verließ dann die Wohnungzahlte danach seinen Mietanteil von 260 € monatlich nicht mehr:
- * Dezember 2024: 260 €
- * Januar 2025: 260 €
- * Februar 2025: 260 €
- * März 2025: 260 €
- * April 2025: 130 €
Der Vermieter mahnte die offenen Beträge an und suchte längere Zeit nach einem Nachmieter. Im April 2025 zog schließlich ein neuer Mieter für das Zimmer ein.
Der betreffende ehemalige Mitmieter ist inzwischen nach Spanien gezogen.
Neuer Mieter
Per Anhang zum Mietvertrag wurde ein neuer Mieter hinzugefügt, der das leere Zimmer übernimmt. Dabei hat der Vermieter die Kaltmiete des Zimmers auf 220€ erhöht (+30) und die Nebenkostenvorauszahlung auf 50€ (-20) reduziert. Zitat des Anhang: "Die Mietparteien vereinbaren, dass der Mietvertrag und somit die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag von Mieter B auf Mieter D übertragen werden."
Gemeinsamer Auszug
Im Juni 2025 haben die zu diesem Zeitpunkt noch vorhandenen Mieter gemeinsam ein Kündigungsschreiben aufgesetzt. Diese Kündigung wurde vom Vermieter akzeptiert.
Ich bin im August 2025 zusammen mit den anderen verbliebenen Mietern ausgezogen.
Für August 2025 wird in der Klage zusätzlich ein Mietrückstand von 250 € gegen mich geltend gemacht.
Ich hatte dem Vermieter allerdings per E-Mail mitgeteilt, dass er meine letzte Miete mit meiner Kaution verrechnen soll, da ich nicht von dem Mieter, welcher die letzten 3 Monate nicht gezahlt ha, verarscht werden wollte. Ob und wie der Vermieter dies tatsächlich berücksichtigt hat, ist für mich derzeit nicht nachvollziehbar.
Kautionen und vorläufige Abrechnung
Bei den Kautionen gab es mehrere Beträge, da sich die Zusammensetzung der Mieter während der Mietzeit verändert hatte.
In einer vorläufigen Schlussabrechnung Vermieters des aus September 2025 wurden unter anderem aufgeführt:
- 09/2025 vorläufige Schlussabrechnung:
- Kaution Beklagter 540.00
- Kaution C 480.00
- Kaution D 660.00
- (mit 3 Monatsmieten verrechnet auf angebliche Vereinbarung mit Vermieter)
- fehlende Miete Beklagter 250.00
- Malerarbeiten -467.68
- Reinigungsarbeiten -128.00
- Nebenkosteneinbehalt -400
- Gesamt -225,68
- -------------
- fehlende Miete B -1170
- Nebenkosten 2024 B -126.32
- Kaution B 570
- Gesamt B -726.32
- -------------
- Gesamtsumme: 952€
Daneben wurde für den ehemaligen Mitmieter, der bereits Ende 2024 ausgezogen war, darunter aufgeführt.
Die vorläufige Abrechnung behandelte Schäden, Reinigung und den Nebenkosteneinbehalt als gemeinsame Angelegenheit der Hauptmieter.
Die Kosten für Malerarbeiten und Reinigung wurden uns erst nach Durchführung der Arbeiten mitgeteilt. Ich habe diese Kosten damals weder ausdrücklich bestritten noch dazu Stellung genommen.
Niemand zahlt nach der vorläufigen Schlussabrechnung.
Nebenkostenabrechnung
Im April 2026 erhielt ich die Nebenkostenabrechnung.
Die Nachzahlung beträgt laut Abrechnung 1.123,42 €. Darauf wurden 46,15 € Von dem Mitbewohner bezahlt, der sich von Mitte April bis Ende August 2025 in der Wohnung befand.
Die Abrechnung selbst erscheint mir inhaltlich korrekt und ist belegt. Sie enthält allerdings keine Aufteilung der Nachzahlung auf die einzelnen Hauptmieter wie im Jahr davor.
Ich habe gegenüber dem Vermieter keine Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung erhoben, sie scheint mmir schlüssig (wenn auch teuer). Jedoch denke ich, dass bei der Nebenkostenabrechnung nicht der Einbehalt aus der vorläufigen Schlussabrechnung beachtet wurde.
Die Klage verlangt nun von mir:
* 1.420 € rückständige Miete
* 1.105,46 € Nebenkostennachzahlung
* abzüglich 602,32 € Kaution
* = 1.923,14 € zuzüglich Zinsen.
Bei den 1.420 € Mietrückständen handelt es sich nach meinem Verständnis im Wesentlichen um die Mietanteile des ehemaligen Mitmieters, der sein Zimmer verlassen und danach nicht mehr gezahlt hatte, plus die 250 € für meinen letzten Monat. Der ehemalige Mieter befindet sich nun in Spanien. Ich habe momentan keinen Kontakt zu ihm.
Mein Problem mit der Klage
Ich habe den Eindruck, dass die Klage die gesamte Entwicklung der Mietrückstände und Kautionen nicht vollständig bzw. nicht nachvollziehbar darstellt.
- Wie wurden die verschiedenen Kautionen der ehemaligen und neuen Mitmieter berücksichtigt?
- Kann der letzte Mitbewohner einfach seine Kaution mit 3 Monaten Miete verrechnen lassen und is raus aus der Nummer?
- Warum wird der vom anderen Mieter gezahlte Betrag von 46,15 € sowie die Kautionen der anderen Mitbewohner nicht mit einberechnet
- Wie werden die gemeinsamen Kosten für Malerarbeiten, Reinigung und Nebenkosten auf die einzelnen Mieter verteilt?
Meine Fragen
Da wir alle drei als Hauptmieter im selben Mietvertrag standen, gehe ich davon aus, dass die Frage der Gesamtschuldnerschaft eine zentrale Rolle spielt.
Mir ist bewusst, dass der Vermieter möglicherweise grundsätzlich einen Gesamtschuldner auf die gesamte Forderung in Anspruch nehmen kann. Ich möchte aber wissen, welche Möglichkeiten ich im laufenden Verfahren habe, um nicht letztlich allein auf den Kosten sitzenzubleiben, die wirtschaftlich eigentlich auf die anderen Mieter entfallen.
Meine Fragen sind daher insbesondere:
- Kann ich mich im laufenden Prozess gegen die Forderung mit dem Argument verteidigen, dass der Vermieter die bisherigen Zahlungen, Kautionen und Verrechnungen nicht korrekt berücksichtigt hat?
- Welche Bedeutung hat es, dass ein erheblicher Teil der eingeklagten Mietrückstände tatsächlich aus dem Verhalten eines anderen Hauptmieters stammt?
- Kann ich verlangen, dass die Kautionen bzw. Zahlungen der anderen Mieter bei der Berechnung der noch offenen Gesamtforderung berücksichtigt werden?
- Kann ich im laufenden Verfahren erreichen, dass die anderen ehemaligen Hauptmieter an den Kosten beteiligt werden, oder müsste ich dafür anschließend eigene Ausgleichsansprüche gegen sie geltend machen?
- Falls ich letztlich an den Vermieter zahlen muss: Kann ich anschließend vom ehemaligen Mitmieter, der seine Miete über Monate nicht bezahlt hat, seinen Anteil zurückfordern?
- Der betreffende Mitmieter lebt inzwischen in Spanien. Welche praktischen Möglichkeiten bestehen, einen solchen Ausgleichsanspruch gegen ihn durchzusetzen?
- Ist es sinnvoll oder möglich, diesen ehemaligen Mitmieter bereits in diesem Verfahren einzubeziehen?
- Welche Unterlagen sollte ich dem Gericht jetzt insbesondere vorlegen? Ich habe unter anderem den Mietvertrag, die Korrespondenz über die Kündigung/Nachmieter, die E-Mail zur Verrechnung der letzten Miete mit der Kaution, die vorläufige Schlussabrechnung und die Nebenkostenabrechnung.
- Was gibt es bei der Vorlage der Beweismittel zu beachten?
Mir geht es ausdrücklich **nicht darum, eine berechtigte Forderung einfach nicht zu bezahlen**. Ich möchte vielmehr verstehen, welche Forderung tatsächlich noch offen ist und wie verhindert werden kann, dass ich im Verhältnis zu meinen ehemaligen Mitmietern am Ende Kosten tragen muss, die eigentlich auf sie entfallen.
---
Hier nocheinmal alle Ereignisse in Stichpunkten:
- - 02/2024 Mieter A zieht ein (Zimmer 1)
- - 04/2024 Mieter B und Beklagter ziehen ein (Zimmer 2 und Zimmer 3)
- - 09/2024 Mieter A zieht aus (mit Nachmieter) (Zimmer 1)
- - 09/2024 Schreiben, dass isolierte Kündigung nicht möglcih und nur durch Stellung eines Nachmieter möglich.
- - 09/2024 Mieter B kündigt Auszug an (Zimmer 2)
- - 10/2024 Mieter C zieht ein (Zimmer 1)
- - 11/2024 Mieter B zieht aus (ohne Nachmieter) (Zimmer 2)
- - 12/2024 Mieter B zahlt keine Miete mehr (12/24 - Hälfte 04/25)
- Vermieter schreibt Mahnungen
- kein Mieter oder Ex-Mieter zahlt für Zimmer 2
- Vermieter sucht nun nach Nachmieter, findet lange nichts
- 04/2025 Mieter D zieht ein (Zimmer 2) (andere Mietkonditionen)
- 08/2025 gemeinsamer Auszug
- Beklagter zahlt den letzten Monat nicht (verrechnung mit Kaution)
- Mieter C zahlt die letzten 3 Monate nicht, lässt es mit Kaution verrechnen
TL,DR:
Als einer von 3 Gesamtschuldner auf ~1900€ verklagt.
ehemaliger Mitbewohner hat kein Nachmieter gestellt und Wohnung trotzdem verlassen, seinen Mietanteil nicht an Vermieter Überwiesen.
Nebenkostenabrechnung von letztem Jahr bevor gemeinsamen Auszuges wurde von niemand bezahlt, aber Vermieter hat nur meine Kaution zu Reparaturkosten und Nebenkostenabrechnung gegengerechnet, nicht die der Mitbewohner.
Posted Aug 27, 2026, 1:12 PM UTC