r/StVO•
dennis2120

Vorrang von Radfahrern am Kreisverkehr?l

Frage

Hey zusammen,

wir haben in meinem Ort sehr viele Kreisverkehre. Täglich frage ich mich, wie genau die Vorfahrtsregeln bei Kreisverkehren mit Zebrastreifen und Radfahrerfurt sind. Ich habe bereits viel gegoogelt, konnte abelr nicht für alle Situationen eindeutige Regeln finden.

Falls ich mich fachlich inkorrekt ausdrücke, bitte ich dies zu entschuldigen - ich bin nur StVO-Interessiert aber kein Jurist und über jegliche Korrekturen erfreut. Ich hoffe ihr findet die Fälle genauso spannend wie ich 😄

Bei meinen Beispielen befindet sich der Radfahrer bereits auf Radweg. Abgesehen von der Beschilderung des Kreisverkehrs gibt es keine vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen (außer ich benenne diese).

Fall 1: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg oder Schutzstreifen, eindeutig Fahrbahnbegleitend direkt auf dem "Auto"-Fahrstreifen.

Mein Verständnis: Es gelten die gleichen Regeln wie für Autos (Verkehr im Kreisverkehr hat Vorfahrt).

Fall 2: Kreisverkehr mit umlaufendem Radweg, eindeutig Fahrbahnbegleitend aber mit Abstand (max. 5m). Das Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) und das Kreisverkehr-Schild (Zeichen 215) steht aus Sicht der einfahrenden Fahrzeuge erst hinter dem Radweg.

Mein Verständnis: Da der nahe Radweg zum Kreisverkehr gehört, haben Radfahrer auch hier Vorfahrt, da einfahrende Pkw dem gesamten Verkehr des Kreisels Vorfahrt gewähren müssen. Autofahrer, die den Kreisverkehr verlassen, biegen ab und müssen daher ebenfalls Vorfahrt gewähren.

Fall 3: wie Fall 2, nur dass vor der Radfahrerfuhrt aus Sicht der Radfahrer ebenfalls ein Vorfahrt-Gewähren-Schild (Zeichen 205) steht.

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, müssen die Radfahrer hier den einfahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren: https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2012/9_U_200_11_Urteil_20120717.html (den Ausfahrenden natürlich sowieso)

Fall 4: Es gibt nicht um den gesamten Kreisverkehr einen markierten Radweg wie z.B. hier:

https://preview.redd.it/2yh3d0q76aoh1.png?width=1658&format=png&auto=webp&s=d5709cfc7df77cc99d0dee3b993e39e217db53e2

Intuitiv würde ich dennoch davon ausgehen, dass das gleiche gilt wie bei Fall 2, aber ist dem so?

Fall 5 - noch nicht im Kreisverkehr: Was gilt außerdem, wenn Radfahrer sich noch garnicht "im" Kreisverkehr befunden haben, sondern z.B. wie hier gelb markiert fahren möchten:

https://preview.redd.it/c05r0eyk6aoh1.png?width=1658&format=png&auto=webp&s=259b36cbcbb95f49b0540a621f352264a9c1ce2c

Weitere generelle Frage: Macht es wirklich einen Unterschied, ob man auf der markierten Radfahrerfurt fährt oder auf dem Zebrastreifen daneben, wie hier behauptet: https://dasfahrradblog.blogspot.com/2017/02/zebrastreifen-mit-radspur-wer-hat-wo.html

Wenn ich den Blog richtig verstehe wird hier außerdem behauptet, dass Radfahrer auf Radfahrerfurten neben Zebrastreifen, die einen Fahrstreifen kreuzen, generell Vorfahrt hätten, solange sie sich auf der Radfahrerfurt befinden. Ich dachte immer die Radfahrerfurt würde nur geltendes Recht verdeutlichen aber hätte selbst keine Vorfahrtsregelnde Eigenschaft?

Ich freue mich über jede Antwort 😄!

Posted Sep 8, 2026, 11:35 AM UTC

928
Loading comments…