Anspruch/Antrag auf Erstausstattung Wohnung
Hallo,
Ich habe nach meinem Studium bis Ende August Grundsicherung bezogen. Zum September habe ich nun Arbeit gefunden und bin dafür umgezogen in eine weit entfernte Stadt. Den Umzug, Miete, Kaution habe ich selber bezahlt, weil alles sehr kurzfristig war und ich mich zeitlich nicht aufs Amt verlassen wollte.
Nun habe ich keine Rücklagen mehr und bin in einer leeren Wohnung. Eine Küche ist vorhanden, aber Möbel habe ich keine, da ich zuvor im Studentenwohnheim gewohnt habe.
Ich habe nun an das neue Jobcenter (also in der neuen Stadt) geschrieben und angefragt wegen Erstausstattung. In der Nachricht habe ich den Sachverhalt so erklärt wie hier. Nun soll ich aber einen neuen Grundsicherungsantrag stellen und das kommt mir komisch vor. Ich arbeite jetzt ja, nur kann ich mir vom Gehalt erst in Monaten Möbel leisten (verdiene netto 1800€) und habe gerade nicht mal ein Bett. Habe ich überhaupt Anspruch auf eine Erstausstattung? Vielleicht hat ja jemand Erfahrung wie das abläuft und ob man wirklich einen Komplettantrag stellt.
Posted Sep 11, 2026, 3:24 PM UTC