GV052: Gesetz zur Wiedererlangung Der Bundeskompetenz in der Sozialen Wohnraumförderung Und der Schaffung Bezahlbaren Wohnraums für die Mittelschicht
Der Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG und der Art. 104a Abs. 4 GG wird neu gefasst, damit die soziale Wohnraumförderung wieder in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. Der Art. 143c GG wird neu gefasst, damit die Kompensationsleistungen des Bundes 2019 nicht wegfallen und konstant erhalten bleiben.
§1 Die soziale Wohnraumförderung wird als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern betrachtet. Die Zuständigkeit für den sozialen Wohnungsbau wird neben den Ländern dem Bund zur gezielten, zweckgebundenen Finanzierung der sozialen Wohnraumförderung übertragen. Die Kompensationszahlungen des Bundes an die Länder zur Wohnbauförderung werden dauerhaften Zuschuss umgewandelt, der unbefristet gilt. Dieser Zuschuss gilt eindeutig dem sozialen Wohnungsbau und darf zu keinen anderen Zwecke im jeweiligen Haushalt des Bundeslandes verwendet werden.
§2 Die Höhe der Kompensationszahlungen des Bundes zur Wohnbauförderung an die Länder muss künftig mindestens 3 Milliarden Euro betragen, um Planungssicherheit für die Wohnungswirtschaft herstellen zu können..
§3 Die Sozialbindung zukünftig neugebauter Sozialwohnungen gilt ab sofort unbefristet.
§4 Der Bund gewährt eine Förderprämie von 50.000 Euro pro neugebauter Wohnung sofern
(1) die Wohnung in einem Gebiet gebaut wird, der der Wohngeldverordnung den Mietenstufen IV bis VI zugewiesen ist oder von der jeweiligen Landesregierung durch Rechtsverordnung auf Grund des § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs als Gebiet mit angespannten Wohnungsmärkten festgelegt worden sind.
(2) die Mieten zeitlich unbegrenzt mit einer verbindlichen Maximalhöhe in der Mitte zwischen Sozialmieten und ortsüblichen Vergleichsmieten liegen. Erhöhungen sind nur möglich, wenn auch Sozial- und/oder Vergleichsmieten ansteigen.
(3) Die Wohnung mindestens 60 Quadratmeter groß ist.
Der Gesetzesvorschlag wurde von der Regierung eingereicht.
Edit: Die Regierung hat die in §2 erwähnte Summe von 1,5 Milliarden auf 3 Milliarden erhöht.
Posted Jun 16, 2017, 7:29 PM UTC · edited