GV055: Gesetz zur Bestimmung von Richtlinien für die Vergabe von staatlichen Liegenschaften
§1 Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bund, Länder oder Kommunen, die sich für den Verkauf eines Teils ihrer Wohnungen oder Wohngrundstücke entscheiden, dürfen diese nicht nach dem Höchstgebotsverfahren, sondern ausschließlich nach Konzeptqualität vergeben, das bedeutet die Sicherstellung von günstigem Wohnraum durch unbefristete Mietpreisbindungen sicherzustellen.
Der Gesetzesvorschlag wurde von der Regierung eingereicht.
Posted Jun 16, 2017, 7:34 PM UTC · edited
20